Macht und Herrschaft eines Staates beruhen ohne Zweifel auf Gewalt, zugleich aber immer auch auf der Anerkennung durch seine Bewohner. Solange die Staatsmacht ihr Selbstverständnis und ihre Autorität ausschließlich auf eine gottgegebene Ursache stützte, war sie durch individuelle Freiheit in religiösen Dingen in Frage gestellt. Bürgerrechte konnten daher nur Christen haben, Abfall vom einzig wahren Glauben galt folgerichtig als Rebellion und Zersetzung des christlichen Staates.
Erste Voraussetzung staatlich gewährter Religionsfreiheit ist daher die Loslösung staatlicher Macht vom Gottesgnadentum und ihre Distanz zu religiösen Angelegenheiten. Nur dies ermöglicht es dem Staat, Toleranz gegenüber Andersdenkenden zu üben, ohne die eigene Legitimität in Frage zu stellen.
War das Staatsverständnis des Mittelalters noch ganz im Zeichen der Bewahrung dieser Glaubenseinheit gestanden, ergab sich mit der konfessionellen Spaltung in der Reformationszeit die Notwendigkeit, einen neuen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben der Angehörigen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse innerhalb des selben politischen Gemeinwesens zu finden. Dies war das Ende der auf dem Christentum beruhenden katholischen Universalmonarchie. Die staatliche, nun sich weltlich begründende Macht, konnte nur in dem Maße konfessionelle Gegensätze überwinden oder vermitteln, wie sie sich selbst aus der Bindung an die „wahre“ Religion löste. Der Westfälische Friede, zu Münster und Osnabrück am 24. Oktober 1648 abgeschlossen, markiert als staatsrechtliches Dokument den ersten Schritt in diese Richtung. Nur so konnten damals die erschöpften Kriegsparteien — voll Widerwillen — den Dreißigjährigen Krieg in Europa beenden. Auf diesem wahrlich langen Wege wurde Religionsfreiheit heute ein politisches Individualrecht, das den Einzelnen vor dem Zugriff der Religion, der eigenen wie der fremden, im Namen staatlichen Rechtes schützt.
Die Bundestagsdebatte am 8. Juli
In diesem Spannungsfeld verlief die Bundestagsdebatte am 8. Juli 2010 zum Thema „Religionsfreiheit“. Im Koalitionsvertrag zur Bildung der Bundesregierung im Jahre 2009 hatten CDU und FDP das Ziel formuliert, sich „ weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen“. Jetzt hatten die Fraktionen von CDU und FDP dazu dem Bundestag einen Antrag mit der Überschrift vorgelegt: „Religionsfreiheit weltweit schützen“. Die Grünen reichten einen Gegenantrag ein. Titel: „Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit stärken“. Von SPD und Linken gab es Redebeiträge.
Antrag von CDU und FDP: „Religionsfreiheit weltweit schützen“
„Wenn Millionen Christen in der ganzen Welt ihren Glauben nicht frei leben können, wollen wir nicht schweigen“ — man soll Westerwelle ja nicht zuviel der Ehre antun: Aber wie dieser Satz des Außenministers in der parlamentarischen Aussprache von der konservativen Presse aufgegriffen wurde, (Rheinische Post-online vom 8. Juli 2010) dann hat dieser Satz für historisch etwas geübte Ohren doch sehr den unangenehmen Klang von deutschem Sendungsbewusstsein und Weltmission.
Und wir werden nicht enttäuscht: Der Koalitionsantrag unterlegt seinen Aufschrei für die verfolgten Christen in der nichtwestlichen Welt damit, dass Aufgrund der Verbreitung des Christentums und seines schnellen Wachstums in Ländern ohne Religionsfreiheit das Christentum mit 200 Millionen Menschen die größte verfolgte religiöse Minderheit und häufig betroffen von konkreter Gewalt sei. Aber nicht der Vorschlag, alle Menschen, die aufgrund ihrer Religion an den Grenzen von Europa um Asyl bitten, aufzunehmen, folgte. Als wesentliches Ziel für die Politik der Bundesregierung soll gelten, die aktive Propaganda für den christlichen Glauben, die christliche Mission in den arabischen und asiatischen Ländern zu unterstützen: „Noch stärker eingeschränkt ist vielfach das Recht, für die eigenen Glaubensüberzeugungen zu werben.
Diese Beschränkungen gehen häufig einher mit Einschränkungen bezüglich des Glaubenswechsels. … Der Deutsche Bundestag bekräftigt daher, dass das friedliche Werben für die eigene Religion Bestandteil der Religionsfreiheit ist und durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Zivilpakt geschützt ist. Zur Menschenrechtspolitik muss daher auch das Werben für eine weltweite Durchsetzung dieses Rechts gehören.“ Dementsprechend machte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Kauder, den im Parlamentsprotokoll festgehaltenen Zwischenruf: „Die Zeit des Missionierens ist nicht vorbei!“
Gegenantrag von Bündnis 90/ Die Grünen: „Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit stärken“
In ihrem Gegenantrag wie auch in ihren Reden hatte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen geschrieben, der Ansatz der Koalition, sich „weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen“, sei grundsätzlich zu begrüßen.
Um dann aber in der Diskussion dagegen zu halten: Das Recht der Religionsfreiheit sei universell und diskriminierungsfrei, dafür müsse man ohne Hervorhebung einzelner religiöser Minderheiten eintreten, so Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Er fährt in seiner Rede fort: „Das bringt für uns als Bundestag gemeinsam mit den Ländern die große Aufgabe mit sich, endlich die Weltreligion des Islam in Form von anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften innerhalb des deutschen Religionsverfassungsrechtes gleichzustellen. So können wir diesen die Rechte geben, die unser Religionsverfassungsrecht beim Religionsunterricht und bei der Ausbildung von Geistlichen gewährt, und diese Religionsgemeinschaft auch mit Blick auf andere rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Anerkennung ergeben, gleichstellen. Denn nach dem Christentum ist der Islam in Deutschland die zweitgrößte religiöse Gruppe. Es kann nicht sein, dass eine so große Zahl von Menschen bei der Inanspruchnahme ihrer Grund- und Menschenrechte letztendlich nicht gleichgestellt ist.“ Daraus wird im Antrag ein Arbeitsauftrag an die Bundesregierung abgeleitet.
Nach Auffassung der Grünen bilden gemeinsam mit Artikel 4 des Grundgesetzes die Staatsverträge zwischen der Bundesrepublik und den Religionsgemeinschaften die grundgesetzlichen Voraussetzungen, eine vollständige rechtliche Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften in Deutschland zum Schutz des Menschenrechts auf Religions- und Glaubensfreiheit herbeizuführen. Auch „die notwendige rechtliche Gleichstellung des Islam ist innerhalb dieses Systems möglich. … Wie die rechtliche Gleichstellung des Islam innerhalb dieses Systems möglich ist, soll geprüft werden.“
In der Einleitung ihres Antrages hatten die Grünen, anders als die CDU/ FDP, präzisiert, was für sie Religions- und Glaubensfreiheit überhaupt ist: „Die Religions- und Glaubensfreiheit ist eine Ausprägung der Menschenwürde. Sie schützt das Recht des und der Einzelnen, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und zu ändern, und somit sein oder ihr gesamtes Verhalten an den Lehren seines oder ihres Glaubens auszurichten und der inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln („individuelle Freiheit“). Ebenso schützt die Religions- und Glaubensfreiheit die Freiheit religiöser oder weltanschaulicher Vereinigungen etwa bei der Ausübung ihrer nach außen gerichteten Tätigkeit („kollektive Freiheit“). Drittens schützt sie die Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben („negative Freiheit“).“
Die Linke: Trennung von Religion und Staat ist noch längst keine Wirklichkeit
Zum Ende des Berichtes über diese Bundestagsdebatte lassen wir noch Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Partei Die Linke, zu Wort kommen: Er bezieht sich zunächst auf die UN-Resolution „gegen die Diffamierung von Religion“ von 2007. Sie ist tatsächlich in ihrer substantiellen Aussage sehr problematisch. Nicht nur weil sie in der UNO nur mit einer Mehrheit von 108 gegen 51 bei 25 Enthaltungen angenommen wurde. In der Resolution wird einzig der Islam als Religion genannt. Darin wird zwar tiefe Besorgnis über Versuche ausgedrückt, den Islam mit Terrorismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Verbindung zu bringen. Aber Individualrechte werden nicht benannt. „Wer diese Resolution – sicher richtigerweise – ablehnt und darin einen Beweis für die Unterdrückung der Meinungsfreiheit im Islam sieht, der sollte auch einen Blick ins deutsche Strafgesetzbuch werfen: Zumindest in der praktischen Handhabung ist das in § 166 enthaltene Verbot einer ‚Beschimpfung von Religionsgesellschaften‘ nicht allzu weit von der gescholtenen Resolution entfernt. Ich meine, wir sollten alle Religionen mit demselben Respekt behandeln. Außerdem stünde es der Regierung durchaus nicht schlecht, ein ‚Urbi et Orbi‘ auch für sich zu beherzigen: In Sachen Religionsfreiheit lohnt sich nämlich nicht nur der Blick in die Welt, sondern auch ins eigene Land. Eine staatliche Unterdrückung oder Verfolgung einzelner Religionsgemeinschaften ist hier zwar nicht zu beklagen, bedingungslose Religionsfreiheit ohne jede Einschränkung ist aber auch bei uns nicht zu finden. Jedenfalls dann nicht, wenn man auch die konsequente Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften darunter versteht: Wenn nämlich ein Muslim zu häufig sein Gotteshaus besucht, kann er schon mal als potenziell verdächtig in der Antiterror- Datei landen – der eifrige Kirchgänger jedoch muss dies nicht befürchten. Und wenn deutsche Behörden an die USA Fluggastdaten übermitteln, die nicht nur Angaben über die Mitgliedschaft in Gewerkschaften, sondern auch solche über Essgewohnheiten und über die Religionszugehörigkeit enthalten, geschieht dies bekanntermaßen nicht, um den Bordservice für die Passagiere zu optimieren.
Auch in manch anderer Hinsicht findet staatliche Ungleichbehandlung statt: Noch immer werden die evangelische und katholische Kirche gegenüber anderen Religionsgemeinschaften bevorzugt, und eine konsequente Trennung von Religion und Staat ist noch längst keine Wirklichkeit in Deutschland. Ich sage nur: Staatsleistungen, Kirchensteuer, Religionsunterricht. In dieser Hinsicht könnten wir von unseren Nachbarn lernen: Frankreich hat den Laizismus als Grundsatz in der Verfassung fest geschrieben, wir haben Gott in der Präambel des Grundgesetzes.“
(Karl-Helmut Lechner)