1. September 2010 Raju Sharma (Gastbeitrag Eckernförder Zeitung)

Kluge Entscheidung

flickr/rafaelmarquez

Wenn man es mit der Gewaltenteilung ganz genau nimmt, sollten Politiker Gerichtsentscheidungen eigentlich nicht kommentieren. Eigentlich sollten Gerichte aber auch keine Politik machen. Ungeachtet dessen hat das Bundesverfassungsgericht ungeachtet in den letzten Jahren immer wieder  Fehler der Politik ausgebügelt. Am vergangenen Montag haben die Richter des Landesverfassungsgerichts in Schleswig es ihren Karlsruher Kollegen nun gleichgetan und das Landeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt und Neuwahlen angeordnet. Juristisch hat mich diese Entscheidung nicht vollends überzeugt, politisch fand ich sie notwendig, mutig und klug.

Das Landesverfassungsgericht hat seine Entscheidung im wesentlichen damit begründet, dass "durch das Zusammenspiel" der Normen des Landeswahlrechts "sowohl die Vorgabe, die Regelgröße von 69 Abgeordneten möglichst nicht zu überschreiten, als auch der Grundsatz der Wahlgleichheit verfehlt" würden. Dass das geltende Wahlrecht im derzeitigen Mehrparteiensystem in der Praxis fast zwangsläufig zu einer Erhöhung der Zahl der Mandate führt, ist nicht zu bestreiten. Dass das Gericht die  - rein fiskalisch motivierten - Regelgröße des Landtages als Maßstab für die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts heranzieht, ist unter juristischen Aspekten zumindest grenzwertig. Bei realistischer Betrachtung ist allerdings auch festzustellen, dass der  Landesgesetzgeber ohne den Schleswiger Richterspruch mehrheitlich keine Motivation hätte, das Wahlrecht grundlegend zu überarbeiten.

Mutig war das Gericht insofern, als es dem Landesgesetzgeber aufgegeben hat, nicht nur ein verfassungskonformes Wahlrecht zu schaffen, sondern auch eine vorzeitige Neuwahl des Landtages herbeizuführen. Faktisch haben die Schleswiger Richter damit das Parlament aufgelöst oder zumindest zur "lame duck" gemacht. Dabei hat das Gericht klugerweise die Frist bis zu den notwendigen Neuwahlen großzügig genug bemessen, um mögliche verfahrenstechnische Argumente gegen eine Umsetzung der Entscheidung von vornherein zu entkräften. Jetzt liegt es an der Politik zu entscheiden, wie schnell es zu Neuwahlen kommt. Dass CDU und FDP sich hierfür mehr Zeit lassen wollen, verwundert nicht. Spannender wird sein, ob die SPD ihre Ankündigung, Tempo zu machen, tatsächlich umsetzen wird. Denn abgesehen von den Grünen müssten aus heutiger Sicht wohl alle Parteien bei einem verkleinerten Landtag mit deutlichen Mandatsverlusten rechnen. Trotzdem sollte möglichst schnell neu gewählt werden. Für die notwendigen Reformen im Land ist schon ein Regierungschef auf Abruf problematisch - ein Parlament ohne politische Legitimation ist eine Belastung für die Demokratie insgesamt.