Einmal im Jahr drücken die Ordnungsbehörden in Flensburg ein Auge zu. Dann vollführen Horden junger Menschen rituelle Waschungen und andere Kulthandlungen im „Neptunbrunnen“ in der Innenstadt. Die Abiturienten der Duborg-Skolen feiern ihr „studenterexamen“. Sie sind Angehörige der Dänischen Minderheit, die – so wie die deutsche Minderheit in Nordschleswig –durch die Verfassung und die „Bonn-Kopenhagener Erklärung“ von 1955 geschützt ist. Die Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland gilt europaweit als vorbildlich. Das Bekenntnis zur Minderheit ist frei (niemand muss dafür einen Stammbaum oder Mitgliedsausweis vorlegen) und schafft doch Verbindungen, die mit dem Schulbesuch nicht abbrechen. Nicht ohne Grund studiert mein Sohn Mats in Dänemark. Die Texte zu seiner Musik allerdings schreibt er dann doch überwiegend auf Deutsch.