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            <title>DIE LINKE. Raju Sharma: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Raju Sharma</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 18 Aug 2026 23:01:49 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Tue, 18 Aug 2026 23:01:49 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-34993</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 13:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zu den Gesetzentwürfen über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/persoenliche-erklaerung-nach-31-go-bt-zu-den-gesetzentwuerfen-ueber-den-umfang-der-personensorge-bei-e/</link>
                
                <description>Der Bundestag hatte heute über zwei Gesetzentwürfe zur Regelung von Beschneidungen an männlichen Kindern abzustimmen. Raju Sharma begründet in einer Persönlichen Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Bundestages, warum er den Gesetzentwurf der Bundesregierung ablehnt.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hatte heute über zwei Gesetzentwürfe zur Regelung von Beschneidungen an männlichen Kindern abzustimmen. Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen Eltern zukünftig wirksam in die Beschneidung ihrer minderjährigen Jungen einwilligen können, sofern sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Dabei soll es zukünftig erlaubt sein, dass zumindest Beschneidungen von unter sechs Monate alten Säuglingen auch von medizinischen Laien durchgeführt werden. <br>
</p>
<p>Ich lehne den Gesetzentwurf der Bundesregierung unter anderem aus folgenden Gründen ab:<br>
</p>
<p>Das Kölner Landgericht hat in seinem Urteil vom 7. Mai 2012 auf der Grundlage der bestehenden Gesetze für Recht erkannt, dass eine rein religiös motivierte Beschneidung eines vierjährigen Jungen rechtswidrig war. Weil es wegen dieser Einzelfallentscheidung öffentliche Proteste gab, hat sich eine Mehrheit des Bundestages im Rahmen einer Sondersitzung dafür ausgesprochen, die bestehenden Gesetze zu ändern, um die religiös motivierte Beschneidung zukünftig zu erlauben.<br>
</p>
<p>Die Verunsicherung, die das Urteil des Landgerichtes Köln ausgelöst hat, ist aus meiner Sicht verständlich, zumal die Beschneidung minderjähriger Jungen sowohl im Judentum als auch im Islam eine lange Tradition hat, die auch in Deutschland über viele Jahre offen und öffentlich praktiziert worden ist, ohne dass ihre rechtliche Zulässigkeit bisher in Zweifel gezogen wurde.<br>
</p>
<p>Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass es in den vergangenen Jahrzehnten eine am Kindeswohl ausgerichtete Fortentwicklung des Rechts durch Gesetze und internationale Vereinbarungen gab, zu deren Einhaltung sich auch Deutschland verpflichtet hat.<br>
</p>
<p>Über lange Zeit herrschte in Deutschland eine extensive Auslegung des Elternrechts, die den Eltern eine sehr weitgehende Entscheidungsfreiheit in allen Angelegenheiten des Kindes einräumte und zum Beispiel auch das Recht auf körperliche Züchtigung umfasste, das lediglich in Fällen schwerer Kindesmisshandlungen eine Grenze fand. Vor diesem Hintergrund stand auch das Recht von Eltern, im Namen des Kindes in eine Beschneidung einzuwilligen, rechtlich nie in Zweifel. Mittlerweile hat sich jedoch ein anderes Rechtsverständnis durchgesetzt, das Kinder als eigenständige Träger von Rechten begreift.<br>
</p>
<p>Verankert wurde dieses Verständnis weltweit in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und in Deutschland unter anderem konkretisiert mit der im Jahr 2000 (von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion) durchgesetzten Einfügung eines „Rechts auf gewaltfreie Erziehung“ in Paragraph 1631 Absatz 2 BGB.<br><br>Das Dilemma, vor dem die Glaubensgemeinschaften und der staatliche Gesetzgeber stehen, ergibt sich somit durch eine Kollision irdischer Gesetze mit - in diesem Fall von den betroffenen Glaubensgemeinschaften als zentral betrachteten - religiösen Geboten.<br>
</p>
<p>Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der religiöse Glaube des mündigen Menschen zu respektieren und zu schützen ist. Doch für die Religionsfreiheit gilt, was für alle Freiheiten in einem demokratischen Rechtsstaat gilt: Sie ist nicht unbeschränkt. Der Staat hat nicht die Aufgabe, die Religionsausübung zu gestalten. Er hat aber die Aufgabe, Interessen der unterschiedlichen Beteiligten abzuwägen und einen Rahmen vorzugeben, in dem sich alle in dieser Gesellschaft bewegen müssen. Innerhalb dieses Rahmens liegt es in der Eigenverantwortung und in der Gestaltungshoheit jeder Glaubensgemeinschaft, Wege zu finden, die Ausübung ihrer jeweiligen religiösen Gebote mit der staatlichen Rechtsordnung in Einklang zu bringen.<br>
</p>
<p>Die Beschneidung von Jungen mag bei entsprechender medizinischer Indikation dem Kindeswohl entsprechen; ein derartiger, nicht umkehrbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und in das Selbstbestimmungsrecht eines jungen Menschen kann jedoch nicht allein mit den auf religiösen Traditionen begründeten Wünschen der Eltern gerechtfertigt werden. <br>
</p>
<p>Gemeinsam mit 65 weiteren Abgeordneten der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Grüne und der LINKEN habe ich einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschneidung minderjähriger Jungen eingebracht, der die unterschiedlichen Interessen meines Erachtens angemessen berücksichtigt. Nach diesem Gesetzentwurf ist eine Beschneidung nicht zulässig bei einem Kind unter 14 Jahren. Danach muss der - einsichts- und urteilsfähige - Jugendliche selbst in den Eingriff einwilligen. Die Beschneidung muss von einem Facharzt oder einer Fachärztin vorgenommen werden, und das Kindeswohl muss berücksichtigt werden. Dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Altersgrenze nicht an die Volljährigkeit (18 Jahre) sondern an die Religionsmündigkeit (14 Jahre) anknüpft, ist ein Kompromiss, den ich im Hinblick auf die weiteren Anforderungen für die Zulässigkeit einer Beschneidung für vertretbar halte.<br>
</p>
<p>Ich stimme für diesen alternativen Gesetzentwurf. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehne ich ab.<br><br></p>]]></content:encoded>
                <category>Beschneidung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-34989</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Dec 2012 13:07:00 +0100</pubDate>
                <title>JA zu einem uneingeschränkten Grundrechtsschutz von Jungen</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/ja-zu-einem-uneingeschraenkten-grundrechtsschutz-von-jungen/</link>
                
                <description>Der Bundestag stimmt heute über zwei Gesetzentwürfe zur Regelung von Beschneidung an Jungen ab. Unter dem Motto „NEIN zum geplanten Gesetz zur Legalisierung von Knabenbeschneidungen – JA zu einem uneingeschränkten Grundrechtsschutz von Knaben&quot; riefen verschiedene Vereine und Verbände zu einer Protestkundgebung vor dem Brandenburger Tor auf. Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, war vor Ort.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="MsoPlainText">Der Bundestag stimmt heute über zwei Gesetzentwürfe zur Regelung von Beschneidung an Jungen ab. Unter dem Motto „NEIN zum geplanten Gesetz zur Legalisierung von Knabenbeschneidungen – JA zu einem uneingeschränkten Grundrechtsschutz von Knaben" riefen verschiedene Vereine und Verbände, darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und MOGIS e.V., zu einer Protestkundgebung vor dem Brandenburger Tor auf. </p>
<p class="MsoPlainText">Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, war vor Ort und wandte sich in einem Redebeitrag an die Zuhörinnen und Zuhörer. Darin kritisierte er den Gesetzentwurf als inhaltlich verfehlt und das Gesetzgebungsverfahren als überhastet: „Der Regierungsentwurf ignoriert die Rechte von Kindern, zu denen sich auch Deutschland in der UN-Kinderrechtskonvention eindeutig bekannt hat. Die frühzeitige Festlegung der Koalition hat die eigentlich erforderliche ruhige, offene und ausgewogene Debatte unnötig erschwert“ so Sharma. </p>
<p class="MsoPlainText">Er sei sich sicher, dass unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahren und der heutigen Abstimmungen die Diskussion innerhalb der betroffenen Religionsgemeinschaften und in der Gesellschaft weitergehen wird. Nach seinem Redebeitrag wurden ihm über 14.000 Unterschriften verschiedener Petitionen übergeben, die unter anderem ein zweijähriges Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches um die Beschneidung von einwilligungsunfähigen Jungen fordern.</p>]]></content:encoded>
                <category>Beschneidung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-34485</guid>
                <pubDate>Wed, 28 Nov 2012 09:20:00 +0100</pubDate>
                <title>Pro und Contra in der Beschneidungsdebatte</title>
                <link>http://www.linksfraktion.de/interview-der-woche/pro-contra-beschneidungsdebatte/</link>
                
                <description>Der Bundestag hat in der vergangenen Woche zwei Gesetzentwürfe zur Beschneidung von Jungen diskutiert. Sowohl der Entwurf der Bundesregierung als auch ein Gegenentwurf werden jeweils von Abgeordneten über die Grenzen aller Fraktionen unterstützt. Christine Buchholz und Raju Sharma erklären im Interview der Woche auf linksfraktion.de, warum und welchen der beiden Entwürfe sie unterstützen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                <category>Beschneidung</category><category>Religionspolitik</category>
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            <item>
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                <pubDate>Tue, 27 Nov 2012 19:26:00 +0100</pubDate>
                <title>Raju Sharma: Eine ausgewogene Beschneidungsdebatte sieht anders aus</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/raju-sharma-eine-ausgewogene-beschneidungsdebatte-sieht-anders-aus/</link>
                
                <description>„Die Anhörung zur Beschneidung im Bundestag war aufschlussreich, brachte aber keine wirklich neuen Erkenntnisse hervor. Die Koalition hat sich in ihrer Position bereits frühzeitig festgelegt. Sofern sich hier überhaupt etwas bewegt, werden die Änderungen an dem Regierungsentwurf allenfalls symbolisch sein.“, so der religionspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Raju Sharma.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>„Die Anhörung zur Beschneidung im Bundestag war aufschlussreich, brachte aber keine wirklich neuen Erkenntnisse hervor. Die Koalition hat sich in ihrer Position bereits frühzeitig festgelegt. Sofern sich hier überhaupt etwas bewegt, werden die Änderungen an dem Regierungsentwurf allenfalls symbolisch sein.“, so der religionspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Raju Sharma.<br><br>Sharma weiter: „Es wäre notwendig gewesen, auch diejenigen zu Wort kommen zu lassen, die in eine Beschneidung als Minderjährige nicht einwilligen konnten und sich bis heute davon negativ betroffen fühlen. Doch die Bundestags-Mehrheit ließ das nicht zu. Eine ausgewogene Debatte sieht anders aus.<br><br>DIE LINKE hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung neben Fachärzten und Vertretern der Religionsgemeinschaften auch einen dieser Betroffenen gehört und damit deutlich bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung ihrer Abgeordneten geschaffen.“<br><br></p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>Beschneidung</category>
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                <pubDate>Thu, 22 Nov 2012 21:24:00 +0100</pubDate>
                <title>Unsere Kinder gehören uns nicht</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/unsere-kinder-gehoeren-uns-nicht-1/</link>
                
                <description>Der Bundestag hat heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Beschneidung debattiert. In seiner Rede begründet Raju Sharma mit den Worten des libanesischen Dichters und Philosophen Khalil Gibran warum er den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht mittragen kann: Unsere Kinder gehören uns nicht. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="O">Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt, wie bei vielen Fraktionen hier, auch in unserer Fraktion unterschiedliche Auffassungen zum Thema Beschneidung. In einer Sache sind wir uns einig&nbsp;‑ ich habe die Debattenbeiträge so verstanden, dass das eigentlich für das ganze Haus gilt&nbsp;‑, nämlich darin, dass wir das jüdische und muslimische Leben in Deutschland schätzen und achten. Wir betrachten es als eine kulturelle Bereicherung unserer Gesellschaft. Daran führt kein Weg vorbei.</p>
<p class="K"><i>(Beifall im ganzen Hause)</i></p>
<p class="O">Ich kann hinzufügen, dass ich kein Jude, kein Moslem und auch kein Christ bin; aber ich bin dankbar für jeden Menschen in Deutschland, der den Menschen nicht als Mittelpunkt des Universums betrachtet.</p>
<p class="J">Gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden in Schleswig-Holstein habe ich dafür gekämpft, dass die Synagogen in Kiel, Flensburg und Lübeck vor Übergriffen von Rechtsextremen bzw. Nazis geschützt und gesichert werden. Ich habe in Schleswig-Holstein zwischen den Moscheevereinen und den Anwohnern vermitteln dürfen, als es darum ging, wie laut der Muezzin zum Gebet rufen darf. Ich durfte an den Freitagsgebeten in den Moscheen teilnehmen. An hohen jüdischen Festen durfte ich teilnehmen und habe die Gastfreundschaft in Synagogen genossen. Die Gastfreundschaft meiner Gastgeber ging so weit, dass sie Wert darauf gelegt haben, dass ich nicht nur koscheres, sondern auch vegetarisches Essen bekam. Ich weiß um die Toleranz und die Gastfreundlichkeit von Juden und Muslimen, und ich weiß sie sehr zu schätzen.</p>
<p class="J">Als in diesem Sommer das Kölner Urteil kam, haben mich meine Freunde gefragt: Willst nicht auch du eine Solidaritätsadresse abgeben bzw. eine Erklärung, damit wir uns gegen dieses Urteil verwahren können? Ich bin in mich gegangen, habe das Urteil studiert und mich mit Ärzten&nbsp;‑ Kinderärzten, Chirurgen, Anästhesisten und Urologen&nbsp;‑ beraten. Danach musste ich schweren Herzens sagen: Nein, ich kann euch da leider nicht unterstützen, weil ich finde, dass das Urteil abgewogen, nachvollziehbar und in der Sache richtig ist.</p>
<p class="K"><i>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</i></p>
<p class="O">Der Staat hat nicht die Aufgabe, die Religionsausübung zu gestalten und Vorgaben zu machen. Er hat aber die Aufgabe, Interessen abzuwägen und einen Rahmen vorzugeben, in dem sich alle in dieser Gesellschaft bewegen müssen. Wenn wir anfangen, Sonderrechte für diese oder für jene Religionsgemeinschaft zu schaffen, sind wir auf einer schiefen Bahn. Dann gibt es auch keine Unteilbarkeit von Menschenrechten bzw. von allen Rechten. Das aber ist genau das, was wir brauchen. Religionsfreiheit ist wie jede Freiheit in einem demokratischen Staat nie grenzenlos. Sie findet ihre Schranken dort, wo die Rechte bzw. die schutzwürdigen Interessen anderer beeinträchtigt werden. Genau das ist hier der Fall. Das Landgericht Köln hat dies auch richtig festgestellt.</p>
<p class="J">Wir hätten eine ruhige, ausgewogene und sachliche Debatte gebraucht mit einer Offenheit, wie sie zum Beispiel der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, an den Tag gelegt hat, als er sehr offen, ohne die Position seiner Religionsgemeinschaft aufzugeben, gesagt hat: Wir haben so vieles über Bord geworfen, was in der Thora steht. Wir können und müssen auch über diese Frage reden.&nbsp;‑ Vor allem die Religionsgemeinschaften müssen darüber reden; aber auch der Staat muss seiner Aufgabe gerecht werden. </p>
<p class="J">Was hat der Staat gemacht? Ich hätte von der Bundeskanzlerin, die ansonsten nicht für Hyperaktivität bekannt ist, erwartet, dass sie hier mit ruhiger Hand versucht, zu mäßigen, auszugleichen und die unterschiedlichen Interessen darzulegen. Das hat sie nicht getan. Frau Merkel hat hier davor gewarnt, dass wir zu einer Komiker-Nation werden. Dazu sage ich: Die Komiker-Nation Deutschland hat vor 20 Jahren auch die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Die Ratifizierungsurkunde zu dieser Kinderrechtskonvention trägt die Unterschrift unserer Bundeskanzlerin. Da frage ich mich natürlich auch&nbsp;‑ ich hätte gerne Frau Merkel gefragt, wenn sie denn hier gewesen wäre&nbsp;‑, was ihre Unterschrift eigentlich wert ist. Hat das alles keine Bedeutung?</p>
<p class="K"><i>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</i></p>
<p class="J">Die UN-Kinderrechtskonvention wird wie viele Gesetze, die wir hier im Bundestag beschlossen haben&nbsp;‑ allerdings nicht mehr einstimmig; oft war die CDU/CSU dagegen&nbsp;‑, von dem Gedanken getragen, dass die Kinder nicht nur reine Erziehungsobjekte ihrer Eltern, sondern Träger eigener Rechte und zu schützen sind. Ich möchte es mit den Worten des libanesischen Dichters und Philosophen Khalil Gibran sagen: </p>
<p class="Z"><i>Unsere Kinder gehören uns nicht. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.</i></p>
<p class="O">Diesen Gedanken haben wir mittlerweile in vielen Rechtsordnungen verankert, auch im BGB. Die Kinderrechte wurden im Laufe der Jahre gestärkt. </p>
<p class="J">Ich hätte mir gewünscht, die Bundesregierung wäre bei ihrem Gesetzentwurf nach ruhiger Abwägung zu der Auffassung gekommen, dass wir auch die Kinderrechte schützen müssen. Das hat sie aber nicht gemacht. Sie haben die Regelung zwar richtigerweise im Recht der Personensorge verankert - dort muss es geregelt werden -, aber überhastet und leichtfertig. Sie haben nicht ein Recht geschaffen, mit dem wir alle leben können und mit dem auch Kinderrechte geschützt werden. Sie haben übrigens auch nicht die Betroffenen gehört. Es wäre das Mindeste gewesen, diejenigen, die heute unter den Folgen einer Beschneidung leiden, in die sie als Kinder nicht einwilligen konnten oder durften, anzuhören. Das haben Sie nicht zugelassen.</p>
<p class="J">Uns liegt ein alternativer Gesetzentwurf vor. Ich danke den Verantwortlichen aus der Kinderschutzkommission und den kinderschutzpolitischen Sprecherinnen der Grünen, der Linken und der SPD, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Er ermöglicht es uns, nicht nur Nein zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu sagen, sondern er bietet auch eine Alternative, zu der wir Ja sagen können, weil hier sorgfältig abgewogen wird: die Religionsfreiheit auf der einen Seite und die Kinderrechte auf der anderen Seite. In diesem Gesetzentwurf steht: Es ist keine Beschneidung zulässig bei einem Kind unter 14 Jahren. Der Betroffene muss selbst einwilligen. Die Beschneidung muss von einem Facharzt oder einer Fachärztin vorgenommen werden, und das Kindeswohl muss betrachtet werden. ‑ Diese Abwägung brauchen wir, wenn wir zu einem sachgerechten Gesetzentwurf kommen wollen. Ich bin dankbar, dass es diesen Gesetzentwurf gibt, und werbe nachhaltig dafür, dass wir uns diesem Gesetzentwurf anschließen.</p>
<p class="J">Ich danke für die Aufmerksamkeit.</p>
<p class="K"><i>(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)</i></p>]]></content:encoded>
                <category>Beschneidung</category><category>Religionspolitik</category><category>Reden</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-33450</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Oct 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Freie Entscheidung des Einzelnen</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/freie-entscheidung-des-einzelnen/</link>
                
                <description>Seit das Kölner Landgericht sein Beschneidungs-Urteil fällte, ist eine hitzige Debatte entbrannt – auch in der LINKEN. Kein Wunder, denn es geraten Grundhaltungen und wichtige Rechtsgüter in Konflikt: Religionsfreiheit, Elternrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Seit das Kölner Landgericht sein Beschneidungs-Urteil fällte, ist eine hitzige Debatte entbrannt – auch in der LINKEN. Kein Wunder, denn es geraten Grundhaltungen und wichtige Rechtsgüter in Konflikt: Religionsfreiheit, Elternrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Raju Sharma und <a href="http://www.die-linke.de/politik/disput/aktuelleausgabe/detail/browse/1/zurueck/aktuelle-ausgabe-1/artikel/existenzielle-frage-fuer-millionen/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Christine Buchholz</a> stehen für je einen Pol der Debatte.</b><br>
</p>
<p>Eines vorweg: Ich bin kein Beschneidungsgegner. Ich bin der festen Überzeugung, dass es gute Gründe gibt, aus denen Männer sich beschneiden lassen. Sich – nicht andere, und genau darum geht es.<br><br>Seitdem das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 7. Mai 2012 festgestellt hat, dass die Beschneidung eines vierjährigen Jungen nicht nur eine tatbestandliche Körperverletzung, sondern auch rechtswidrig war, ist eine kontroverse öffentliche Debatte um das Thema »Knabenbeschneidungen« entbrannt. Die Beschneidung wurde auf Wunsch der muslimischen Eltern vorgenommen, ohne dass eine medizinische Indikation vorlag. Das Gericht ging davon aus, dass die Eltern mit ihrer Einwilligung den Eingriff nicht ausreichend legitimieren konnten. Ein eilig von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Legalisierung von Beschneidungen dürfte diese Debatte lange nicht beenden.<br><br>»Gesetzentwurf zur Legalisierung von Beschneidungen«? Ganz recht. Zu den großen Irrtümern, Missverständnissen und fehlerhaften Unterstellungen dieser Debatte gehört die Annahme, es gebe eine (womöglich aus antisemitischen oder islamophoben Motiven geführte) »Kampagne« für ein Beschneidungsverbot. Das Gegenteil ist richtig. Das Kölner Landgericht hat auf der Grundlage der bestehenden Gesetze für Recht erkannt, dass eine rein religiös motivierte Beschneidung von kleinen Jungs verboten ist. Weil es wegen dieser Einzelfallentscheidung öffentliche Proteste gab, hat sich eine Mehrheit des Bundestages im Rahmen einer Sondersitzung dafür ausgesprochen, die bestehenden Gesetze zu ändern, um die religiös motivierte Beschneidung zukünftig zu erlauben.<br><br>Aber kann ein Ritual verboten sein, das mehrere Jahrtausende alt ist und auch in Deutschland über viele Jahrzehnte ohne Einschreiten von Ordnungsbehörden offen und öffentlich praktiziert wurde?<br><br>Ja, das kann sein, und dies hängt zusammen mit einer Fortentwicklung des Rechts durch Gesetze und internationale Vereinbarungen, zu deren Einhaltung sich auch Deutschland verpflichtet hat.<br><br>Über lange Zeit herrschte in Deutschland eine extensive Auslegung des Elternrechts, die den Eltern eine sehr weitgehende Entscheidungsfreiheit in allen Angelegenheiten des Kindes einräumte und zum Beispiel auch das Recht auf körperliche Züchtigung umfasste. Erst schwere Kindesmisshandlungen stellten eine Grenze dar. Nach dieser Auslegung stand den Eltern unzweifelhaft auch das Recht zu, im Namen des Kindes in eine Beschneidung einzuwilligen. Mittlerweile hat sich jedoch ein anderes Rechtsverständnis durchgesetzt, das Kinder als eigenständige Träger von Rechten begreift.<br><br>Verankert wurde dieses Verständnis weltweit in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und in Deutschland unter anderem konkretisiert mit der im Jahr 2000 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzten Einfügung eines »Rechts auf gewaltfreie Erziehung« in Paragraph 1631 Absatz 2 BGB.<br><br>Vor diesem Hintergrund muss es nicht unbedingt verwundern, wenn sich die ehemalige Bundesjugendministerin Angela Merkel heute andere politische Prioritäten setzt. An ihrer Seite stehen in dieser Frage aber auch führende Funktionäre der LINKEN, unter anderem auch Mitglieder der Bundestagsfraktion, die noch in diesem Sommer einhellig einen Gesetzentwurf zur grundgesetzlichen Verankerung von Kinderrechten in den Bundestag eingebracht hat, damit »die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen als Träger eigener Rechte im Verhältnis zu den Eltern und zum Staat auch in systematischer Hinsicht klargestellt wird« (BT-Drs. 17/10118 vom 26. Juni 2012).<br><br>Das Dilemma ergibt sich hier durch die Kollision irdischer Gesetze mit religiösen Geboten. Diese waren bereits zu Beginn der öffentlichen Debatte um das Kölner Urteil als wichtige Bestandteile des Islams sowie des Judentums und insoweit zumindest von Vertretern jüdischer Verbände als »nicht verhandelbar« bezeichnet worden.<br><br>Diesen Konflikt gibt es zweifellos; ihn zu leugnen wäre ähnlich absurd wie die Behauptung, ein acht Tage alter Säugling würde bei einer Beschneidung keine Schmerzen empfinden. Doch was folgt daraus? DIE LINKE hat ihre Haltung bei derlei Konflikten in ihrem Erfurter Programm der LINKEN erfreulich klar beantwortet: »DIE LINKE verteidigt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten«, heißt es dort, sie »achtet die Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre soziale Tätigkeit und ihre Unabhängigkeit. Allerdings müssen Grundrechte (…) auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben.«<br><br>Das ist der Punkt: Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die religiöse Überzeugung des mündigen Menschen zu respektieren und zu schützen ist. Doch für die Religionsfreiheit gilt, was für alle Freiheiten in einem demokratischen Rechtsstaat gilt: Sie ist nicht unbeschränkt. Beschneidungen von Kindern mögen bei entsprechender medizinischer Indikation dem Kindeswohl entsprechen; ein derartiger, nicht umkehrbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht eines jungen Menschen kann jedoch nicht allein mit den auf religiösen Traditionen begründeten Wünschen der Eltern gerechtfertigt werden.<br><br>Es geht um die freie Entscheidung des Einzelnen, das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, um das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung – und ja, es geht auch um die Religionsfreiheit, die erst an Wert gewinnt, wenn Menschen sich aus freien Stücken auf Grundlage einer bewussten Entscheidung zu ihrem Glauben bekennen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Raju Sharma (Gastbeitrag im DISPUT)</category><category>Beschneidung</category>
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                <pubDate>Wed, 10 Oct 2012 12:56:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschneidung: Bundesregierung ordnet den Rechtsstaat der Religion unter</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/beschneidung-bundesregierung-ordnet-den-rechtsstaat-der-religion-unter/</link>
                
                <description>Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf verabschiedet, der religiös motivierte Beschneidungen legalisieren will, sofern sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. „Dieser Gesetzentwurf ist ein Ausdruck von Verantwortungsverweigerung“, so der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Raju Sharma. 
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                <content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><b>Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf verabschiedet, der religiös motivierte Beschneidungen legalisieren will, sofern sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. „Dieser Gesetzentwurf ist ein Ausdruck von Verantwortungsverweigerung“, so der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Raju Sharma.&nbsp;</b></p>
<p class="p1">Sharma weiter: „Die Bundesregierung verlagert die Verantwortung für den Schutz minderjähriger Jungen allein auf deren Eltern und auf Beschneidungsprofis. Soweit es sich dabei um Ärzte handelt, müssen diese zukünftig allein mit sich ausmachen, ob sie es mit ihrem hippokratischen Eid und dem Gebot primum nihil nocere („zuerst einmal nicht schaden“) vereinbaren können, rituelle Beschneidungen ohne medizinische Begründung vorzunehmen“.&nbsp;</p>
<p class="p1">Der Gesetzentwurf erlaubt, dass zumindest Beschneidungen von unter 6 Monate alten Säuglingen auch von medizinischen Laien durchgeführt werden. „Mit dieser neuen Sonderregelung für religiös ausgebildete Beschneider ordnet die Bundesregierung das Recht des demokratischen Rechtsstaats religiösen Geboten unter. Ich halte das grundsätzlich für falsch und in diesem konkreten Fall für verantwortungslos“, so Sharma</p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>Beschneidung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-32409</guid>
                <pubDate>Fri, 07 Sep 2012 10:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschneidung »Trauma oder Recht auf Identität?«</title>
                <link>http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&amp;dig=2012%2F09%2F07%2Fa0098&amp;cHash=e4334bf0c9ddd2552974e6e9714082da</link>
                
                <description>Juden und Muslime reagierten empört, als das Kölner Landgericht das Entfernen der Vorhaut als Körperverletzung wertete. Die taz diskutierte mit Raju Sharma und Sergey Lagodinsky die Frage, was schwerer wiegt: körperliche Unversehrtheit oder religiöses Selbstverständnis?</description>
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                <category>Religionspolitik</category><category>Beschneidung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-32082</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Aug 2012 17:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Religion und Recht und Freiheit. Am Anfang einer langen Diskussion zur Beschneidung </title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/religion-und-recht-und-freiheit-am-anfang-einer-langen-diskussion-zur-beschneidung/</link>
                
                <description>Das Kölner Landgericht hat mit seinem Urteil zur Beschneidung eine rege Debatte ausgelöst. Juden und Muslime befürchten, dass ihr religiöses Leben in Deutschland nicht mehr möglich sei. Schon im Juli hat der Bundestag in einer Sondersitzung, bei der es eigentlich ausschließlich um die Eurorettung gehen sollte, eine Resolution verabschiedet, derzufolge die Bundesregierung bis zum Herbst ein Gesetz vorlegen soll, das eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich ermöglicht. Hier kollidieren gewichtige Rechtsgüter: Religionsfreiheit, das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Persönlichkeitsrecht. Um die notwendige Debatte darum zu führen, hat Raju Sharma zu einer Veranstaltungsreihe in Schleswig-Holstein eingeladen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><b>Das Kölner Landgericht hat mit seinem Urteil zur Beschneidung eine rege Debatte ausgelöst. Juden und Muslime befürchten, dass ihr religiöses Leben in Deutschland nicht mehr möglich sei. Schon im Juli hat der Bundestag in einer Sondersitzung, bei der es eigentlich ausschließlich um die Eurorettung gehen sollte, eine Resolution verabschiedet, derzufolge die Bundesregierung bis zum Herbst ein Gesetz vorlegen soll, das eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich ermöglicht. Hier kollidieren gewichtige Rechtsgüter: Religionsfreiheit, das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Persönlichkeitsrecht. Um die notwendige Debatte darum zu führen, hat Raju Sharma zu einer Veranstaltungsreihe in Schleswig-Holstein eingeladen. </b></p>
<p class="p1">Für die Podien waren Vertreter der jüdischen und muslimischen Gemeinden, Mediziner und Experten aus dem Bereich des Kinder- und Frauenschutzes vorgesehen. Die ersten beiden Veranstaltungen fanden nun in Kiel und Elmshorn statt. Die Resonanz zeigt, dass das Thema bewegt. Allein in Kiel kamen mehr als 50 Interessierte. Zahlreiche der Gäste,darunter der Propst der evangelischen Kirche und Mitglieder der alevitischen und der jüdischen Gemeinde, der Ärzteschaft und der Universität, brachten als Chirurgen, Anästhesisten, Psychologen, Familienrichter, Erzieher, Polizeibeamte, gläubige Juden oder Muslime ihre jeweils spezielle Sicht in die Diskussion ein.&nbsp;</p>
<p class="p1">Während der Vertreter der islamischen Gemeinde aus familiären Gründen kurzfristig absagen musste, hatten die Vertreter der jüdischen Gemeinden ihre Absagen inhaltlich begründet. So schrieb der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Kiels, Joshua Pannbacker, er gehe davon aus, dass die Diskussionen nicht sachlich und respektvoll, sondern emotional und verletzend geführt werden würde. Dem wolle&nbsp; er sich nicht weiter aussetzen, zumal ein deutsches Gericht nichts an der religiösen Erziehung ändern würde, die eine Beschneidung am achten Tag vorsieht.&nbsp;</p>
<p class="p1">Die Sorge, in der Diskussion könnten rassistische oder antisemitische Ressentiments bedient werden, erwies sich als unbegründet. Tatsächlich wurden zahlreiche ernste, im Raum stehende Fragen erörtert und teilweise auch beantwortet. Bedauert wurde allerdings das Fehlen von offiziellen Vertretern der betroffenen Glaubensgemeinschaften.&nbsp;</p>
<p class="p1">Dr. Thomas Quack (Urologenverband Schleswig-Holstein) schilderte, worum es sich bei der Beschneidung überhaupt handelt und unter welchen Umständen sie medizinisch geboten ist. Wie alle operativen Eingriffe handele es sich bei der Beschneidung um eine Form der Körperverletzung. Zwar seien dies heutzutage Routineeingriffe; zu Komplikationen komme es selten, jedoch seien sie signifikant. „Das Sterberisiko ist gering, aber man solle nicht so tun, als ob es nicht vorhanden wäre“, so Dr. Quack. So kam es vor einigen Jahren zu einem Todesfall in einer Hamburger Klinik, nachdem bei der Narkose ein Medikament falsch dosiert wurde. Wenn überhaupt eine Beschneidung durchgeführt werden solle, dann müsse dies unter Betäubung und ärztlicher Kontrolle unter hygienisch einwandfreien Bedingungen geschehen.&nbsp;</p>
<p class="p1">Irene Johns (Kinderschutzbund Schleswig-Holstein) unterstrich in ihrem Beitrag die Schwierigkeit der Güterabwägung. Zum einen hätten Kinder einen Anspruch auf gewaltfreie Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung, zum anderen stelle gerade für viele muslimische Jungen die Beschneidung einen wichtigen Moment in ihrem Leben dar – endlich gehören sie zur Welt der Erwachsenen dazu. Ebenso könne eine jahrtausendealte religiöse Praxis wie die jüdische Brit Milah nicht von heute auf morgen beendet werden.&nbsp;</p>
<p class="p1">Etwas Gutes konnte Johns der Diskussion aber schon jetzt abringen: „Endlich wird ernsthaft über Kinderrechte diskutiert.“ Sie müssten den Weg in die Verfassung finden. Ein Vorschlag, den auch die Linksfraktion im Deutschen Bundestag unterstützt, weil so Kinder und Jugendlichen eigenständige Träger von Rechte im Verhältnis zu den Eltern und zum Staat werden.</p>
<p class="p1">Heidemarie Grobe vom Frauenrechteverband „Terre des Femmes“ wies in ihrem Beitrag darauf hin, wie ähnlich die Argumentationslinien zur Beschneidung von Jungen und zur Genitalverstümmelung bei Mädchen seien. Zwar sei ein Vergleich von Beschneidung bei Jungen und Genitalverstümmelung bei Mädchen hinsichtlich der Schwere und der Folgen des Eingriffs nicht statthaft. Die religiösen Begründungen für den Eingriff, seien aber sehr ähnlich. „Glaubwürdig gegen religiös motivierte Genitalverstümmelung zu kämpfen, bedeutet, gesellschaftlich erkämpfte Normen und Werte nicht dem Kulturrelativismus zu opfern“, so Grobe. Die Debatte stehe aber erst an ihrem Anfang.&nbsp;</p>
<p class="p1">André Schulz, der sich als Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in einer gemeinsamen Petition mit der Deutschen Kinderhilfe, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Prof. Matthias Franz und zahlreichen Einzelpersonen für ein Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches stark gemacht hatte, teilte die Auffassung, dass die Beschneidung eine Körperverletzung darstelle. Mit Rücksicht auf die Entwicklung des Rechtsdiskurses im Bereich des Kinderschutzes als Präventionsarbeit hat die Polizei klar Stellung bezogen. Aus seiner Sicht sei eine Beschneidung kaum mit dem Kindeswohl in Einklang zu bringen, Risiken würden allzu schnell heruntergeredet. Der schnelle Ruf nach einem Gesetz würde die jetzt entstandenen Probleme nicht lösen, denn entweder ließe man die Beschneidungen bei allen offenen Fragen zu oder verbietet sie. In diesem Falle solle man sich keine Illusionen machen: „Die Menschen werden weiter beschneiden – entweder in der Illegalität, was erst recht nicht dem Kindeswohl gerecht wird, oder im Wege eines Beschneidungstourismus.“&nbsp;</p>
<p class="p1">Wichtig sei für ihn daher, dass die Diskussion jetzt umfassend und möglichst auch erschöpfend geführt wird. Bei aller Kritik müsse immer darauf geachtet werden, dass es nur um Aufklärung der hier lebenden Menschen gehen kann: „Wer meint über eine Beschneidungsdebatte jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland zur Disposition stellen zu können, hat nichts verstanden. Muslime und Juden werden auch weiterhin Teil der deutschen Gesellschaft sein und ihr kulturelles Leben wird an Bedeutung gewinnen“, so Schulz.</p>
<p class="p1">Für Ali Özgür Özdil vom Islamischen Wissenschafts- und Bildungsinstitut ist die Beschneidung im Islam essentiell. Nur sie stelle sicher, dass ein männlicher Muslim rituell rein das Gebet (Salat) verrichten und die islamische Pilgerfahrt (Haddsch) absolvieren könne. Beides seien wesentliche Bestandteile der „Fünf Säulen des Islams“, der religiösen Glaubensgrundlagen. Wie tief verwurzelt die Beschneidung im kulturellen Selbstverständnis der Menschen sei, würde er immer wieder erfahren, wenn muslimische Frauen eine feste Partnerschaft mit einem Nicht-Muslim eingingen. Oftmals bestünden sie unabhängig von religiösen Fragendarauf, dass der Partner sich beschneiden lässt.</p>
<p class="p1">Die Heftigkeit mit der die Debatte derzeit geführt würde, überrasche ihn nicht. Insbesondere aus jüdischer Sicht sei der Widerstand gegen ein Verbot verständlich. Darüber hinaus nehme auch er zur Kenntnis, dass in einer säkularen Gesellschaft alles religiöse im gesellschaftlichen Leben als störend empfunden wird. Die Beschneidung sei neben vielen anderen Aspekten eben auch ein Zeichen von religiöser Überzeugung und Praxis. Gefährlich werde es nur dann, wenn hinter der Maske der aufklärerischen Religionskritik rassistische, antisemitische und antiislamische Hetze betrieben wird. Özdil schlug einen Perspektivwechsel vor: „Versetzen sie sich doch bitte in die Lage von jüdischen und muslimischen Menschen in unserem Land und bewerten sie dann die vorgebrachten Argumente.“</p>
<p class="p1">Den Einwand, dass Kinder im Rahmen der Religionsfreiheit selber entscheiden, welchem Glauben sie angehören wollen, halte er für eine Illusion. Religiöse Praxis werde vom Großteil der Menschen über Nachahmung erlernt. Die Eltern gingen davon aus, dass die eigenen für sie richtigen Überzeugungen auch für ihre Kinder der beste Weg sind ihr Leben zu gestalten. Notwendig sei eine offene und ehrliche Grundsatzdebatte, die sich der Frage nähert, ob der Islam zu Deutschland gehört und ob wir ein säkularer oder ein laizistischer Staat sein wollen. Erst über den Gesamtdiskurs sei es möglich, dann auch Einzelfragen zu klären. Für die Beschneidung müsse dies etwa bedeuten: Nur schmerzfrei unter hygienischen Bedingungen von einem ausgebildeten Mediziner.</p>
<p class="p1">Das unterstrich auch Raju Sharma, der eine ruhige und sachliche Debatte ohne Hektik für unabdingbar hält: „Die Diskussionen haben meine Auffassung bestätigt, dass es einen schnellen und rechtssicheren Weg zu einem Beschneidungsgesetz nicht geben kann. Zu viele Fragen sind offen und müssen gemeinsam erörtert werden. Deshalb ist es wichtig, Sprachlosigkeit zu überwinden, wo es sie noch gibt. Daher wünsche ich mir, dass insbesondere die Repräsentanten der jüdischen Gemeinden den Dialog mit der Gesellschaft wieder aufnehmen - gerade im Falle vorhandener Differenzen. Wer – zurecht - einen respektvollen und offenen Umgang erwartet, sollte seinen Freunden ein Gespräch nicht verweigern.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>Schleswig-Holstein</category><category>Beschneidung</category>
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            <item>
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                <pubDate>Fri, 20 Jul 2012 13:54:00 +0200</pubDate>
                <title>„Keine Bagatellgrenze für religiös motivierte Körperverletzung“ </title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/keine-bagatellgrenze-fuer-religioes-motivierte-koerperverletzung/</link>
                
                <description>Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, hat der LINKEN in einem Interview mit der Rheinischen Post „Sprachlosigkeit“ bei der Diskussion um das Beschneidungsurteil des Kölner Landgericht vorgeworfen. Zuvor forderte der Zentralrat der Juden die Parteien auf, einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorzulegen, der Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben soll.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, hat der LINKEN in einem Interview mit der Rheinischen Post „Sprachlosigkeit“ bei der Diskussion um das Beschneidungsurteil des Kölner Landgericht vorgeworfen. Zuvor forderte der Zentralrat der Juden die Parteien auf, einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorzulegen, der Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben soll.</b>
</p>
<p>In einem Schreiben an den Präsidenten des Zentralrat der Juden in Deutschland habe ich deutlich gemacht, dass die wichtige Diskussion um das Urteil nicht hektisch polemisch erfolgen darf, denn hier treffen berechtigte Fragen der Religionsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit andererseits aufeinander.&nbsp;
</p>
<p>„DIE LINKE verteidigt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten. Laizismus bedeutet für uns die notwendige institutionelle Trennung von Staat und Kirche. (...)DIE LINKE achtet die Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre soziale Tätigkeit und ihre Unabhängigkeit.“ Diese Sätze des Erfurter Programms der LINKEN sind unsere Orientierung in religionspolitischen Fragen.
</p>
<p>Der Respekt vor dem Glauben der Menschen und die freie Religionsausübung sind daher nicht trivial, nicht in einer schnellen Debatte vom Tisch zu wischen, sondern ein unschätzbar wichtiger Teil unserer Gesellschaft.&nbsp;
</p>
<p>Die Verunsicherung, die das Urteil des Landgerichtes Köln nicht nur bei den Mitgliedern der jüdischen Gemeinden ausgelöst hat, ist verständlich. Mir ist bewusst, dass viele Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland sich die Frage stellen, ob sie nicht nur willkommen, sondern auch als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft akzeptiert sind - das auch vor dem Hintergrund, dass die Brit Mila in der Vergangenheit von Antisemiten als Kastration dargestellt wurde mit dem Ziel, jüdisches Brauchtum in Misskredit zu bringen.
</p>
<p>Dennoch halte ich das Urteil des Landgerichtes Köln für richtig und nachvollziehbar. Die Entscheidung für oder gegen eine Religionsgemeinschaft soll ein mündiger Bürger aus freien Stücken treffen. Das trifft auch auf die Entscheidung zu, ob ein unmündiger Säugling beschnitten werden soll. Es geht jedoch auch um die freie Entscheidung des Einzelnen, das Persönlichkeitsrecht, das Rechts auf körperliche Unversehrtheit, um das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und auch um die Religionsfreiheit. Die gewinnt erst an Wert, wenn Menschen sich aus freien Stücken auf Grundlage einer bewussten Entscheidung zu ihrem Glauben bekennen.
</p>
<p>Ich wundere mich über die schnelle Entscheidung der Bundesregierung, die religiös motivierte Beschneidung gesetzlich zu erlauben. Zwar ist es richtig und wichtig, hier Rechtssicherheit zu schaffen. Leichtfertig einen Freibrief zu erteilen, ist jedoch nichts anderes, als über eine Bagatellgrenze für religiös motivierte Körperverletzung zu verhandeln.
</p>
<p>Wie es anders gehen kann, zeigen jüdische Gemeinden in Großbritannien. Dort wird das religiös geforderte frühkindliche Ritual der Beschneidung ins Schmerzlos-Symbolische verschoben und die Entscheidung über den tatsächlichen Eingriff dem Betroffenen selbst überlassen, wenn er als Jugendlicher selbst einwilligungsfähig ist.
</p>
<p><i>Raju Sharma</i></p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>Beschneidung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31451</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Jul 2012 14:27:00 +0200</pubDate>
                <title>DIE LINKE wird sich bei der Abstimmung zum Beschneidungsurteil enthalten</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/die-linke-wird-sich-bei-der-abstimmung-zum-beschneidungsurteil-enthalten/</link>
                
                <description>Union, SPD und FDP haben einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung auffordern, dem Bundestag eine rechtliche Regelung zur Beschneidung minderjähriger Jungen vorzulegen. „DIE LINKE wird sich zu dem Antrag enthalten“, so der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Union, SPD und FDP haben einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung auffordern, dem Bundestag eine rechtliche Regelung zur Beschneidung minderjähriger Jungen vorzulegen. „DIE LINKE wird sich zu dem Antrag enthalten“, so der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma. </b>
</p>
<p>„Der Antrag ist nichtssagend. Unbestritten ist, dass Rechtssicherheit geschaffen werden muss und dass die Religionsfreiheit ein hohes, schützenswertes Gut ist. Zu der entscheidenden Frage, wie genau der Konflikt zwischen Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes aufgelöst werden soll, macht der Antrag keine Aussage.
</p>
<p class="MsoNormal">Union, SPD und FDP versuchen, sich mit einem billigen Schnellschuss über die Sommerpause zu retten. Der Ernsthaftigkeit des Themas wird der Antrag nicht gerecht. Das ist kein seriöser Umgang mit dem sensiblen Thema“, so Sharma. </p>
<h5 class="MsoNormal">Weitere Informationen</h5>
<p class="MsoNormal"><b>"Keine Bagatellgrenze für religiös motivierte Körperverletzungen"</b></p>
<p class="MsoNormal">Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, hat der  LINKEN in einem Interview mit der Rheinischen Post „Sprachlosigkeit“ bei  der Diskussion um das Beschneidungsurteil des Kölner Landgericht  vorgeworfen. Zuvor forderte der Zentralrat der Juden die Parteien auf,  einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorzulegen, der  Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben soll. <a href="http://www.raju-sharma.de/politik/details_fuer_reden/zurueck/aktuell-4a1078eb57/artikel/keine-bagatellgrenze-fuer-religioes-motovierte-koerperverletzung/" target="_blank" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>Presse</category><category>Beschneidung</category>
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