Innenausschuss lehnt Einstieg zur Ablösung der Staatsleistungen ab

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften ausgesprochen und den Antrag der Linksfraktion auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung abgelehnt. Raju Sharma erklärt dazu:

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften ausgesprochen und den Antrag der Linksfraktion auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung abgelehnt.

„Wir haben es bei der Ablösung der Staatsleistungen mit einem Verfassungsauftrag zu tun, der seit über 90 Jahren nicht erfüllt wurde. Unser Gesetzentwurf ist ein konkreter, sinnvoller und vor allem der bisher einzige Vorschlag, der diesen Zustand endlich aufheben kann.“, erklärte Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Initiator des Gesetzentwurfes.

Sharma weiter: „Ich halte die voreilige Ablehnung unseres Gesetzentwurfes für einen großen Fehler. Es wäre das mindeste gewesen, sich mittels einer öffentlichen Anhörung mit der Thematik unter Einbeziehung aller Beteiligten auseinanderzusetzen.“

Sharma weiter: „Das Verhalten der Fraktionen im Innenausschuss zeigt deutlich, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung nicht gewünscht ist. So geht man nicht mit unserer Verfassung um. Zumal die SPD mit ihrem Verhalten ihre Orientierungslosigkeit bei dem Thema unter Beweis gestellt hat: Erst antäuschen und dann wegducken.“ so Raju Sharma abschließend.

Die SPD sorgte im Innenausschuss zunächst für Verwirrung, als sie dem Antrag der Linksfraktion anfangs zustimmte und dann eine Wiederholung der Abstimmung beantragte, um diesen dann doch abzulehnen.