Verfassungsänderung zum Schutz von Sinti und Roma in Schleswig-Holstein ist auch ein Signal an Bundesinnenminister Friedrich

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Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag heute in abschließender Lesung erstmals einen Anspruch der Sinti und Roma auf Schutz und Förderung in einer Landesverfassung verankert.

 

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Raju Sharma (DIE LINKE) begrüßt diese Entscheidung: „Damit bekennt sich der Staat zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma nach dem Holocaust,“ erklärt Raju Sharma. "Das ist gerade angesichts des gewaltbereiten Rassismus in vielen Ländern Süd- und Osteuropas ein wichtiges Signal für einen wirksamen Schutz der Sinti und Roma vor rechtsextremen Angriffen und dem alltäglichen Rassismus.“

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag heute in abschließender Lesung erstmals einen Anspruch der Sinti und Roma auf Schutz und Förderung in einer Landesverfassung verankert.

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Raju Sharma (DIE LINKE) begrüßt diese Entscheidung: „Damit bekennt sich der Staat zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma nach dem Holocaust,“ erklärt Raju Sharma. "Das ist gerade angesichts des gewaltbereiten Rassismus in vielen Ländern Süd- und Osteuropas ein wichtiges Signal für einen wirksamen Schutz der Sinti und Roma vor rechtsextremen Angriffen und dem alltäglichen Rassismus.“

„Ich freue mich, dass die Anstrengungen der Sinti und Roma endlich Früchte tragen.“ so Sharma weiter. "Besonders erfreulich ist, dass auch die CDU ihren jahrelangen Widerstand gegen die Verfassungsänderung aufgegeben hat. So ist die überfällige Verfassungsreform in Schleswig-Holstein zugleich eine deutliche Antwort auf die von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich angestoßene Debatte um den angeblichen Asylmissbrauch von Flüchtlingen aus Serbien und Mazedonien. Hier kann Herr Friedrich von seinen Parteifreunden im Norden nur lernen."

Schon seit Februar 1998 wurde dem schleswig-holsteinischem Landtag eine Gesetzesvorlage für eine entsprechende Verfassungsergänzung unterbreitet. Trotz der eindeutigen Empfehlung des eingerichteten Sonderausschusses „Verfassungsreform“ scheiterte der Antrag im Landtag immer wieder an der erforderlichen 2/3-Mehrheit.