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            <title>DIE LINKE. Raju Sharma: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Raju Sharma</copyright>
            
            <pubDate>Sat, 24 Oct 2026 16:50:17 +0200</pubDate>
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                <pubDate>Sun, 03 Mar 2013 19:39:00 +0100</pubDate>
                <title>Verfassung achten, Länderhaushalte entlasten –  Staatsleistungen endlich ablösen! </title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/verfassung-achten-laenderhaushalte-entlasten-staatsleistungen-endlich-abloesen/</link>
                
                <description>Der Bundestag befasste sich am 28. Februar erstmals mit den Staatsleistungen: Staatsleistungen sind finanzielle Zuwendungen der Bundesländer an Kirchen, die aufgrund historischer Begebenheiten entstanden sind und laut Verfassung schon längt abgegolten sein sollten. Dennoch zahlen die Bundesländer jährlich rund eine halbe Milliarde Euro an die Kirchen. Die Linksfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen regeln soll. Raju Sharma forderte in seiner Rede, den Verfassungsauftrag endlich zu erfüllen: „Dieser Verfassungsauftrag ist eindeutig, unmissverständlich und verbindlich!“</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="O"><b>Der Bundestag befasste sich am 28. Februar&nbsp;erstmals mit den Staatsleistungen: Staatsleistungen sind finanzielle Zuwendungen der Bundesländer an Kirchen, die aufgrund historischer Begebenheiten entstanden sind und laut Verfassung schon längt abgegolten sein sollten. Dennoch zahlen die Bundesländer jährlich rund eine halbe Milliarde Euro an die Kirchen. Die Linksfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen regeln soll. Raju Sharma forderte in seiner Rede, den Verfassungsauftrag endlich zu erfüllen: „Dieser Verfassungsauftrag ist eindeutig, unmissverständlich und verbindlich!“</b></p>
<p class="O">Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! </p>
<p class="O">DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt.</p>
<p class="K">(Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Warum eigentlich?)</p>
<p class="O">Worum geht es dabei? - Zunächst sollte ich vielleicht erklären, worum es nicht geht. Wir reden heute nicht über Kirchensteuern oder staatliche Zuschüsse für kirchliche Kindergärten, Pflegeheime oder Seelsorger in Justizvollzugsanstalten. All das wird gesondert geregelt, woanders abgerechnet, und all das wird auch gesondert vergütet.</p>
<p class="J">Wir reden heute über Entschädigungen, Entschädigungen für Enteignungen, die 200&nbsp;Jahre zurückliegen und durch die man versucht hat, nach dem sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 Rechtsfrieden zu schaffen. Seitdem zahlen die Länder Jahr für Jahr pauschalierte Summen für Personalkosten und Baulasten an die Kirchen. </p>
<p class="J">Schon während der Verhandlungen über die Weimarer Reichsverfassung gab es in der Gesellschaft einen großen Konsens darüber, dass mit diesen Zahlungen Schluss gemacht werden sollte. </p>
<p class="K">(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)</p>
<p class="O">Der liberale Friedrich Naumann&nbsp;‑ <i>der</i> Friedrich Naumann&nbsp;‑ forderte schon im Jahr 1919, dass der Staat Inventur macht und diese Staatsleistungen ablöst. </p>
<p class="K">(Zuruf von der LINKEN: Damals schon gesagt!)</p>
<p class="O">Darüber gab es, wie gesagt, einen großen Konsens. </p>
<p class="J">In der Konsequenz wurde in der Weimarer Verfassung ein doppelter Verfassungsauftrag </p>
<p class="K">(Zuruf von der LINKEN: Genau!)</p>
<p class="O">mit zwei Adressaten festgeschrieben: Erstens sollten die Länder durch Landesgesetzgebung die Staatsleistungen ablösen. Zweitens wurde das Reich bzw. später der Bund verpflichtet, ein Grundsätzegesetz zu erlassen, damit diese Ablösung nach einheitlichen Regeln stattfinden kann. Dieser Verfassungsauftrag wurde später unverändert in das Grundgesetz übernommen. Also nochmals: doppelter Verfassungsauftrag mit zwei Adressaten, das heißt, die Länder sind verpflichtet, Gesetze zu erlassen; sie können ihrer Verpflichtung aber erst dann nachkommen, wenn zuvor der Bund seine Verpflichtung erfüllt hat, indem er besagtes Grundsätzegesetz erlässt. </p>
<p class="J">Dieser Verfassungsauftrag ist jetzt über 90 Jahre alt. Nun kann man fragen: Wo ist denn dieses Gesetz des Bundes?&nbsp;‑ Sie können lange forsten in den Gesetzesarchiven des Bundes, Sie werden feststellen: Da gibt es kein Gesetz. Es gibt auch keine Initiative der Bundesregierung, so ein Gesetz auf den Weg zu bringen.</p>
<p class="K">(Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Gar nichts? - Zuruf von der LINKEN: 90 Jahre nicht!)</p>
<p class="O">- Da ist nichts zu finden, Herr Kollege Wiefelspütz. - Ich habe deshalb bei der Bundesregierung angefragt, was sie zu tun gedenkt, um diesen Zustand zu beenden. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung war einerseits erfrischend offen, andererseits aber auch bemerkenswert dreist; denn die Aussage der Bundesregierung war: Erstens. Ja, es gibt diesen Verfassungsauftrag. Zweitens. Ja, wir wissen, er ist noch nicht erfüllt. Drittens. Wir gedenken nicht, irgendetwas zu tun; es gibt keinen Handlungsbedarf. </p>
<p class="J">Wir als LINKE sagen: So geht man mit unserem Grundgesetz nicht um! </p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Rolf Schwanitz (SPD)&nbsp;‑ Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Rechtsstaatspartei Die Linke! Grundgesetzpartei Die Linke! Respekt!)</p>
<p class="O">Dieser Verfassungsauftrag ist eindeutig, unmissverständlich und verbindlich. Es ist aber nichts passiert. </p>
<p class="J">Das Problem ist jetzt: Die Länder können nicht handeln; ihnen sind, weil der Bund untätig ist, die Hände gebunden. So zahlen sie Jahr für Jahr Staatsleistungen in Millionenhöhe, </p>
<p class="K">(Zuruf von der LINKEN: 460&nbsp;Millionen!)</p>
<p class="O">jedes Jahr&nbsp;‑ alle Länder zusammen&nbsp;‑ ungefähr 500&nbsp;Millionen Euro, </p>
<p class="K">(Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): 460&nbsp;Millionen!)</p>
<p class="O">eine halbe Milliarde Euro, und können nichts tun. Das allein ist Grund, aktiv zu werden. </p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Rolf Schwanitz (SPD))</p>
<p class="O">Die Länder müssen zahlen, obwohl sie - das wissen wir alle - im Grunde gar kein Geld haben. </p>
<p class="J">Ich will das an einem konkreten Beispiel festmachen, wie viel Länder zahlen, die kein Geld haben: Schleswig-Holstein - selbst ein verschuldetes Land - zahlt jedes Jahr 12&nbsp;Millionen Euro an Staatsleistungen. Genau diese Summe fehlt dem Verkehrsminister des Landes für die ganz irdische Beseitigung von Schlaglöchern in den Straßen Schleswig-Holsteins; so wirkt sich das aus.</p>
<p class="K">(Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Sind Sie ein genialer Haushaltspolitiker!)</p>
<p class="O">- Ich komme gleich zu den Haushalten der Länder, für die auch Sie sich einsetzen sollten.</p>
<p class="K">(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)</p>
<p class="J">Wenn die Länder jetzt mit Kirchen verhandeln wollen, um diese Staatsleistungen zu reduzieren&nbsp;‑ dazu werden sie von den Landesrechnungshöfen aufgefordert&nbsp;‑, dann müssen sie gegenüber den Kirchen als Bittsteller auftreten; denn die Kirchen können völlig zu Recht sagen: Solange der Bund kein Grundsätzegesetz erlassen hat, haben wir einen Anspruch auf diese Staatsleistungen. </p>
<p class="J">Wir LINKE haben jetzt einen Vorschlag eingebracht, wie man das regeln kann,</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN)</p>
<p class="O">nicht nur, weil wir die Partei sind, die sich für die Verfassung einsetzt, sondern auch&nbsp;‑&nbsp;‑</p>
<p class="N">Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: </p>
<p class="O">Entschuldigung, Herr Sharma! Herr Schwanitz würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie das zulassen?</p>
<p class="K">(Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Ist das abgesprochen?&nbsp;‑ Nein! - Gisela Piltz (FDP): Muss das sein?)</p>
<p class="N">Raju Sharma (DIE LINKE): </p>
<p class="O">Bitte.</p>
<p class="N">Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: </p>
<p class="O">Bitte schön.</p>
<p class="N">Rolf Schwanitz (SPD): </p>
<p class="O">Herr Kollege Sharma, Sie haben aus meiner Sicht einen sehr guten und längst überfälligen Gesetzentwurf vorgelegt.</p>
<p class="K">(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)</p>
<p class="O">Das betrifft auch die&nbsp;‑ ich sage einmal&nbsp;‑ Übergangsregelungen in dem Gesetzentwurf; hier ist ja unter anderem ein degressives Vorgehen vorgesehen. Ich habe eine Frage an Sie: Sie sprechen in Ihrem Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang von „Entschädigungszahlung“. Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, dass es angesichts der Tatsache, dass dieser Ablösungsbefehl seit über 90 Jahren nicht eingelöst worden ist, der Begriff der Entschädigung unangemessen ist und noch einmal überdacht werden muss?</p>
<p class="N">Raju Sharma (DIE LINKE): </p>
<p class="O">Das ist ein interessanter Aspekt, Herr Kollege Schwanitz. Man kann diese Rechtsauffassung vertreten.</p>
<p class="K">(Zuruf von der FDP: Nein!)</p>
<p class="O">Diese Rechtsauffassung wird auch in der Literatur vertreten. Viele Menschen sagen: Durch die jahrhundertelangen Zahlungen - darum handelt es sich ja - sind diese Staatsleistungen längst abgegolten.&nbsp;‑ Wir haben uns diese Rechtsauffassung in unserem Gesetzentwurf ganz bewusst nicht zu eigen gemacht, </p>
<p class="K">(Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Sie waren großzügig! Sie verschenken Geld!)</p>
<p class="O">obwohl man sie natürlich vertreten kann, weil wir die Diskussion nicht gleich an dieser Stelle beendet sehen wollten. Wir wollen eine Diskussion und wollen diese auch fortsetzen.</p>
<p class="K">(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)</p>
<p class="J">Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder das Zehnfache eines Jahresbetrages als Ablösesumme zahlen. Sie können das auf einen Schlag tun oder über einen Zeitraum von maximal 20&nbsp;Jahren strecken. </p>
<p class="J">In 20&nbsp;Jahren schreiben wir das Jahr 2033. Dann hätten die Länder 230&nbsp;Jahre lang Staatsleistungen an die Kirchen gezahlt. Der Verfassungsauftrag, der sagt, das müsse beendet werden, wäre dann auch schon 114&nbsp;Jahre alt.</p>
<p class="J">Wir finden, das ist ein moderater Vorschlag. Wir sind aber ebenso der Meinung: Dann muss auch gut sein. Das geht nicht bis in alle Ewigkeit.</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Rolf Schwanitz (SPD))</p>
<p class="J">Ich weiß, dass einige von Ihnen jetzt möglicherweise wieder behaupten werden, dieser Vorschlag sei kirchenfeindlich. Ich sage Ihnen: Das ist alles Quatsch. Dieser Vorschlag ist sehr sinnvoll und überhaupt nicht kirchenfeindlich. Ganz im Gegenteil! Der scheidende Papst Benedikt&nbsp;XVI. hat in seiner Freiburger Rede 2011 darauf hingewiesen, dass eine Entweltlichung der Kirche und ein Abschaffen der Privilegien kein Angriff auf die Kirche ist, sondern dass das dazu beitragen kann, den christlichen Glauben zu stärken.</p>
<p class="K">(Manfred Grund (CDU/CSU): Da hat er resigniert!)</p>
<p class="J">Nun will ich hier bestimmt niemanden katholisch machen, und ich teile auch bei weitem nicht alles, was der scheidende Papst gesagt hat; aber an dieser einen Stelle hat er einfach einmal recht.</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN&nbsp;‑ Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Wo er recht hat, hat er recht!)</p>
<p class="O">Die Staatsleistungen an die Kirchen sind kein Gottesdienst. Sie sind ein Relikt aus dem vorvorletzten Jahrhundert, und es ist höchste Zeit, Inventur zu machen und aufgeräumt in die Zukunft zu gehen.</p>
<p class="J">Ich danke Ihnen.</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Rolf Schwanitz (SPD))</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Religionspolitik</category>
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                <pubDate>Mon, 11 Feb 2013 14:37:00 +0100</pubDate>
                <title>Raju Sharma zum Papst-Rücktritt: &quot;Ungewöhnlich, konsequent und souverän.&quot;</title>
                <link>http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/papst-ungewoehnlich-konsequent-souveraen/</link>
                
                <description>&quot;Papst Benedikt XVI. hat eine souveräne Entscheidung getroffen, die gleichermaßen ungewöhnlich wie konsequent erscheint“, erklärt der religionspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Raju Sharma, zur Ankündigung Papst Benedikts VXI., Ende des Monats aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederzulegen. Sharma weiter:</description>
                <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>Religionspolitik</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-34485</guid>
                <pubDate>Wed, 28 Nov 2012 09:20:00 +0100</pubDate>
                <title>Pro und Contra in der Beschneidungsdebatte</title>
                <link>http://www.linksfraktion.de/interview-der-woche/pro-contra-beschneidungsdebatte/</link>
                
                <description>Der Bundestag hat in der vergangenen Woche zwei Gesetzentwürfe zur Beschneidung von Jungen diskutiert. Sowohl der Entwurf der Bundesregierung als auch ein Gegenentwurf werden jeweils von Abgeordneten über die Grenzen aller Fraktionen unterstützt. Christine Buchholz und Raju Sharma erklären im Interview der Woche auf linksfraktion.de, warum und welchen der beiden Entwürfe sie unterstützen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                <category>Beschneidung</category><category>Religionspolitik</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-34354</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Nov 2012 21:24:00 +0100</pubDate>
                <title>Unsere Kinder gehören uns nicht</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/unsere-kinder-gehoeren-uns-nicht-1/</link>
                
                <description>Der Bundestag hat heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Beschneidung debattiert. In seiner Rede begründet Raju Sharma mit den Worten des libanesischen Dichters und Philosophen Khalil Gibran warum er den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht mittragen kann: Unsere Kinder gehören uns nicht. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="O">Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt, wie bei vielen Fraktionen hier, auch in unserer Fraktion unterschiedliche Auffassungen zum Thema Beschneidung. In einer Sache sind wir uns einig&nbsp;‑ ich habe die Debattenbeiträge so verstanden, dass das eigentlich für das ganze Haus gilt&nbsp;‑, nämlich darin, dass wir das jüdische und muslimische Leben in Deutschland schätzen und achten. Wir betrachten es als eine kulturelle Bereicherung unserer Gesellschaft. Daran führt kein Weg vorbei.</p>
<p class="K"><i>(Beifall im ganzen Hause)</i></p>
<p class="O">Ich kann hinzufügen, dass ich kein Jude, kein Moslem und auch kein Christ bin; aber ich bin dankbar für jeden Menschen in Deutschland, der den Menschen nicht als Mittelpunkt des Universums betrachtet.</p>
<p class="J">Gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden in Schleswig-Holstein habe ich dafür gekämpft, dass die Synagogen in Kiel, Flensburg und Lübeck vor Übergriffen von Rechtsextremen bzw. Nazis geschützt und gesichert werden. Ich habe in Schleswig-Holstein zwischen den Moscheevereinen und den Anwohnern vermitteln dürfen, als es darum ging, wie laut der Muezzin zum Gebet rufen darf. Ich durfte an den Freitagsgebeten in den Moscheen teilnehmen. An hohen jüdischen Festen durfte ich teilnehmen und habe die Gastfreundschaft in Synagogen genossen. Die Gastfreundschaft meiner Gastgeber ging so weit, dass sie Wert darauf gelegt haben, dass ich nicht nur koscheres, sondern auch vegetarisches Essen bekam. Ich weiß um die Toleranz und die Gastfreundlichkeit von Juden und Muslimen, und ich weiß sie sehr zu schätzen.</p>
<p class="J">Als in diesem Sommer das Kölner Urteil kam, haben mich meine Freunde gefragt: Willst nicht auch du eine Solidaritätsadresse abgeben bzw. eine Erklärung, damit wir uns gegen dieses Urteil verwahren können? Ich bin in mich gegangen, habe das Urteil studiert und mich mit Ärzten&nbsp;‑ Kinderärzten, Chirurgen, Anästhesisten und Urologen&nbsp;‑ beraten. Danach musste ich schweren Herzens sagen: Nein, ich kann euch da leider nicht unterstützen, weil ich finde, dass das Urteil abgewogen, nachvollziehbar und in der Sache richtig ist.</p>
<p class="K"><i>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</i></p>
<p class="O">Der Staat hat nicht die Aufgabe, die Religionsausübung zu gestalten und Vorgaben zu machen. Er hat aber die Aufgabe, Interessen abzuwägen und einen Rahmen vorzugeben, in dem sich alle in dieser Gesellschaft bewegen müssen. Wenn wir anfangen, Sonderrechte für diese oder für jene Religionsgemeinschaft zu schaffen, sind wir auf einer schiefen Bahn. Dann gibt es auch keine Unteilbarkeit von Menschenrechten bzw. von allen Rechten. Das aber ist genau das, was wir brauchen. Religionsfreiheit ist wie jede Freiheit in einem demokratischen Staat nie grenzenlos. Sie findet ihre Schranken dort, wo die Rechte bzw. die schutzwürdigen Interessen anderer beeinträchtigt werden. Genau das ist hier der Fall. Das Landgericht Köln hat dies auch richtig festgestellt.</p>
<p class="J">Wir hätten eine ruhige, ausgewogene und sachliche Debatte gebraucht mit einer Offenheit, wie sie zum Beispiel der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, an den Tag gelegt hat, als er sehr offen, ohne die Position seiner Religionsgemeinschaft aufzugeben, gesagt hat: Wir haben so vieles über Bord geworfen, was in der Thora steht. Wir können und müssen auch über diese Frage reden.&nbsp;‑ Vor allem die Religionsgemeinschaften müssen darüber reden; aber auch der Staat muss seiner Aufgabe gerecht werden. </p>
<p class="J">Was hat der Staat gemacht? Ich hätte von der Bundeskanzlerin, die ansonsten nicht für Hyperaktivität bekannt ist, erwartet, dass sie hier mit ruhiger Hand versucht, zu mäßigen, auszugleichen und die unterschiedlichen Interessen darzulegen. Das hat sie nicht getan. Frau Merkel hat hier davor gewarnt, dass wir zu einer Komiker-Nation werden. Dazu sage ich: Die Komiker-Nation Deutschland hat vor 20 Jahren auch die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Die Ratifizierungsurkunde zu dieser Kinderrechtskonvention trägt die Unterschrift unserer Bundeskanzlerin. Da frage ich mich natürlich auch&nbsp;‑ ich hätte gerne Frau Merkel gefragt, wenn sie denn hier gewesen wäre&nbsp;‑, was ihre Unterschrift eigentlich wert ist. Hat das alles keine Bedeutung?</p>
<p class="K"><i>(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</i></p>
<p class="J">Die UN-Kinderrechtskonvention wird wie viele Gesetze, die wir hier im Bundestag beschlossen haben&nbsp;‑ allerdings nicht mehr einstimmig; oft war die CDU/CSU dagegen&nbsp;‑, von dem Gedanken getragen, dass die Kinder nicht nur reine Erziehungsobjekte ihrer Eltern, sondern Träger eigener Rechte und zu schützen sind. Ich möchte es mit den Worten des libanesischen Dichters und Philosophen Khalil Gibran sagen: </p>
<p class="Z"><i>Unsere Kinder gehören uns nicht. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.</i></p>
<p class="O">Diesen Gedanken haben wir mittlerweile in vielen Rechtsordnungen verankert, auch im BGB. Die Kinderrechte wurden im Laufe der Jahre gestärkt. </p>
<p class="J">Ich hätte mir gewünscht, die Bundesregierung wäre bei ihrem Gesetzentwurf nach ruhiger Abwägung zu der Auffassung gekommen, dass wir auch die Kinderrechte schützen müssen. Das hat sie aber nicht gemacht. Sie haben die Regelung zwar richtigerweise im Recht der Personensorge verankert - dort muss es geregelt werden -, aber überhastet und leichtfertig. Sie haben nicht ein Recht geschaffen, mit dem wir alle leben können und mit dem auch Kinderrechte geschützt werden. Sie haben übrigens auch nicht die Betroffenen gehört. Es wäre das Mindeste gewesen, diejenigen, die heute unter den Folgen einer Beschneidung leiden, in die sie als Kinder nicht einwilligen konnten oder durften, anzuhören. Das haben Sie nicht zugelassen.</p>
<p class="J">Uns liegt ein alternativer Gesetzentwurf vor. Ich danke den Verantwortlichen aus der Kinderschutzkommission und den kinderschutzpolitischen Sprecherinnen der Grünen, der Linken und der SPD, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Er ermöglicht es uns, nicht nur Nein zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu sagen, sondern er bietet auch eine Alternative, zu der wir Ja sagen können, weil hier sorgfältig abgewogen wird: die Religionsfreiheit auf der einen Seite und die Kinderrechte auf der anderen Seite. In diesem Gesetzentwurf steht: Es ist keine Beschneidung zulässig bei einem Kind unter 14 Jahren. Der Betroffene muss selbst einwilligen. Die Beschneidung muss von einem Facharzt oder einer Fachärztin vorgenommen werden, und das Kindeswohl muss betrachtet werden. ‑ Diese Abwägung brauchen wir, wenn wir zu einem sachgerechten Gesetzentwurf kommen wollen. Ich bin dankbar, dass es diesen Gesetzentwurf gibt, und werbe nachhaltig dafür, dass wir uns diesem Gesetzentwurf anschließen.</p>
<p class="J">Ich danke für die Aufmerksamkeit.</p>
<p class="K"><i>(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)</i></p>]]></content:encoded>
                <category>Beschneidung</category><category>Religionspolitik</category><category>Reden</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-34045</guid>
                <pubDate>Tue, 13 Nov 2012 10:22:00 +0100</pubDate>
                <title>Happy Diwali</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/happy-diwali/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ich  wünsche allen Hindus und denen, die mit ihnen feiern, ein schönes  Diwali. Es ist eines der schönsten und bezauberndsten religiösen  Ereignisse Indiens und der Welt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Diwali  symbolisiert die Erneuerung des Lebens. Es ist ein Fest des Lichts:  Hunderte von Kerzen weisen den verstorbenen Verwandten den Weg in den  Himmel und Kinder verjagen mit lauten Knallern die alten Geister. Es  steht für den Sieg des Guten über das Böse, Licht über Dunkelheit und  das Erkennen eigener innerer Stärken.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Indiens  Schönheit entspringt seiner Vielfältigkeit. Es bleibt zu hoffen, dass  diese auch weiterhin erhalten bleibt, und das alle Religionen friedlich  nebeneinander leben können.</span><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-language: DE;mso-no-proof:yes"> </span></p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category>
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                <pubDate>Fri, 07 Sep 2012 10:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschneidung »Trauma oder Recht auf Identität?«</title>
                <link>http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&amp;dig=2012%2F09%2F07%2Fa0098&amp;cHash=e4334bf0c9ddd2552974e6e9714082da</link>
                
                <description>Juden und Muslime reagierten empört, als das Kölner Landgericht das Entfernen der Vorhaut als Körperverletzung wertete. Die taz diskutierte mit Raju Sharma und Sergey Lagodinsky die Frage, was schwerer wiegt: körperliche Unversehrtheit oder religiöses Selbstverständnis?</description>
                <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>Beschneidung</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-32082</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Aug 2012 17:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Religion und Recht und Freiheit. Am Anfang einer langen Diskussion zur Beschneidung </title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/religion-und-recht-und-freiheit-am-anfang-einer-langen-diskussion-zur-beschneidung/</link>
                
                <description>Das Kölner Landgericht hat mit seinem Urteil zur Beschneidung eine rege Debatte ausgelöst. Juden und Muslime befürchten, dass ihr religiöses Leben in Deutschland nicht mehr möglich sei. Schon im Juli hat der Bundestag in einer Sondersitzung, bei der es eigentlich ausschließlich um die Eurorettung gehen sollte, eine Resolution verabschiedet, derzufolge die Bundesregierung bis zum Herbst ein Gesetz vorlegen soll, das eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich ermöglicht. Hier kollidieren gewichtige Rechtsgüter: Religionsfreiheit, das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Persönlichkeitsrecht. Um die notwendige Debatte darum zu führen, hat Raju Sharma zu einer Veranstaltungsreihe in Schleswig-Holstein eingeladen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><b>Das Kölner Landgericht hat mit seinem Urteil zur Beschneidung eine rege Debatte ausgelöst. Juden und Muslime befürchten, dass ihr religiöses Leben in Deutschland nicht mehr möglich sei. Schon im Juli hat der Bundestag in einer Sondersitzung, bei der es eigentlich ausschließlich um die Eurorettung gehen sollte, eine Resolution verabschiedet, derzufolge die Bundesregierung bis zum Herbst ein Gesetz vorlegen soll, das eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich ermöglicht. Hier kollidieren gewichtige Rechtsgüter: Religionsfreiheit, das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Persönlichkeitsrecht. Um die notwendige Debatte darum zu führen, hat Raju Sharma zu einer Veranstaltungsreihe in Schleswig-Holstein eingeladen. </b></p>
<p class="p1">Für die Podien waren Vertreter der jüdischen und muslimischen Gemeinden, Mediziner und Experten aus dem Bereich des Kinder- und Frauenschutzes vorgesehen. Die ersten beiden Veranstaltungen fanden nun in Kiel und Elmshorn statt. Die Resonanz zeigt, dass das Thema bewegt. Allein in Kiel kamen mehr als 50 Interessierte. Zahlreiche der Gäste,darunter der Propst der evangelischen Kirche und Mitglieder der alevitischen und der jüdischen Gemeinde, der Ärzteschaft und der Universität, brachten als Chirurgen, Anästhesisten, Psychologen, Familienrichter, Erzieher, Polizeibeamte, gläubige Juden oder Muslime ihre jeweils spezielle Sicht in die Diskussion ein.&nbsp;</p>
<p class="p1">Während der Vertreter der islamischen Gemeinde aus familiären Gründen kurzfristig absagen musste, hatten die Vertreter der jüdischen Gemeinden ihre Absagen inhaltlich begründet. So schrieb der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Kiels, Joshua Pannbacker, er gehe davon aus, dass die Diskussionen nicht sachlich und respektvoll, sondern emotional und verletzend geführt werden würde. Dem wolle&nbsp; er sich nicht weiter aussetzen, zumal ein deutsches Gericht nichts an der religiösen Erziehung ändern würde, die eine Beschneidung am achten Tag vorsieht.&nbsp;</p>
<p class="p1">Die Sorge, in der Diskussion könnten rassistische oder antisemitische Ressentiments bedient werden, erwies sich als unbegründet. Tatsächlich wurden zahlreiche ernste, im Raum stehende Fragen erörtert und teilweise auch beantwortet. Bedauert wurde allerdings das Fehlen von offiziellen Vertretern der betroffenen Glaubensgemeinschaften.&nbsp;</p>
<p class="p1">Dr. Thomas Quack (Urologenverband Schleswig-Holstein) schilderte, worum es sich bei der Beschneidung überhaupt handelt und unter welchen Umständen sie medizinisch geboten ist. Wie alle operativen Eingriffe handele es sich bei der Beschneidung um eine Form der Körperverletzung. Zwar seien dies heutzutage Routineeingriffe; zu Komplikationen komme es selten, jedoch seien sie signifikant. „Das Sterberisiko ist gering, aber man solle nicht so tun, als ob es nicht vorhanden wäre“, so Dr. Quack. So kam es vor einigen Jahren zu einem Todesfall in einer Hamburger Klinik, nachdem bei der Narkose ein Medikament falsch dosiert wurde. Wenn überhaupt eine Beschneidung durchgeführt werden solle, dann müsse dies unter Betäubung und ärztlicher Kontrolle unter hygienisch einwandfreien Bedingungen geschehen.&nbsp;</p>
<p class="p1">Irene Johns (Kinderschutzbund Schleswig-Holstein) unterstrich in ihrem Beitrag die Schwierigkeit der Güterabwägung. Zum einen hätten Kinder einen Anspruch auf gewaltfreie Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung, zum anderen stelle gerade für viele muslimische Jungen die Beschneidung einen wichtigen Moment in ihrem Leben dar – endlich gehören sie zur Welt der Erwachsenen dazu. Ebenso könne eine jahrtausendealte religiöse Praxis wie die jüdische Brit Milah nicht von heute auf morgen beendet werden.&nbsp;</p>
<p class="p1">Etwas Gutes konnte Johns der Diskussion aber schon jetzt abringen: „Endlich wird ernsthaft über Kinderrechte diskutiert.“ Sie müssten den Weg in die Verfassung finden. Ein Vorschlag, den auch die Linksfraktion im Deutschen Bundestag unterstützt, weil so Kinder und Jugendlichen eigenständige Träger von Rechte im Verhältnis zu den Eltern und zum Staat werden.</p>
<p class="p1">Heidemarie Grobe vom Frauenrechteverband „Terre des Femmes“ wies in ihrem Beitrag darauf hin, wie ähnlich die Argumentationslinien zur Beschneidung von Jungen und zur Genitalverstümmelung bei Mädchen seien. Zwar sei ein Vergleich von Beschneidung bei Jungen und Genitalverstümmelung bei Mädchen hinsichtlich der Schwere und der Folgen des Eingriffs nicht statthaft. Die religiösen Begründungen für den Eingriff, seien aber sehr ähnlich. „Glaubwürdig gegen religiös motivierte Genitalverstümmelung zu kämpfen, bedeutet, gesellschaftlich erkämpfte Normen und Werte nicht dem Kulturrelativismus zu opfern“, so Grobe. Die Debatte stehe aber erst an ihrem Anfang.&nbsp;</p>
<p class="p1">André Schulz, der sich als Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in einer gemeinsamen Petition mit der Deutschen Kinderhilfe, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Prof. Matthias Franz und zahlreichen Einzelpersonen für ein Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches stark gemacht hatte, teilte die Auffassung, dass die Beschneidung eine Körperverletzung darstelle. Mit Rücksicht auf die Entwicklung des Rechtsdiskurses im Bereich des Kinderschutzes als Präventionsarbeit hat die Polizei klar Stellung bezogen. Aus seiner Sicht sei eine Beschneidung kaum mit dem Kindeswohl in Einklang zu bringen, Risiken würden allzu schnell heruntergeredet. Der schnelle Ruf nach einem Gesetz würde die jetzt entstandenen Probleme nicht lösen, denn entweder ließe man die Beschneidungen bei allen offenen Fragen zu oder verbietet sie. In diesem Falle solle man sich keine Illusionen machen: „Die Menschen werden weiter beschneiden – entweder in der Illegalität, was erst recht nicht dem Kindeswohl gerecht wird, oder im Wege eines Beschneidungstourismus.“&nbsp;</p>
<p class="p1">Wichtig sei für ihn daher, dass die Diskussion jetzt umfassend und möglichst auch erschöpfend geführt wird. Bei aller Kritik müsse immer darauf geachtet werden, dass es nur um Aufklärung der hier lebenden Menschen gehen kann: „Wer meint über eine Beschneidungsdebatte jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland zur Disposition stellen zu können, hat nichts verstanden. Muslime und Juden werden auch weiterhin Teil der deutschen Gesellschaft sein und ihr kulturelles Leben wird an Bedeutung gewinnen“, so Schulz.</p>
<p class="p1">Für Ali Özgür Özdil vom Islamischen Wissenschafts- und Bildungsinstitut ist die Beschneidung im Islam essentiell. Nur sie stelle sicher, dass ein männlicher Muslim rituell rein das Gebet (Salat) verrichten und die islamische Pilgerfahrt (Haddsch) absolvieren könne. Beides seien wesentliche Bestandteile der „Fünf Säulen des Islams“, der religiösen Glaubensgrundlagen. Wie tief verwurzelt die Beschneidung im kulturellen Selbstverständnis der Menschen sei, würde er immer wieder erfahren, wenn muslimische Frauen eine feste Partnerschaft mit einem Nicht-Muslim eingingen. Oftmals bestünden sie unabhängig von religiösen Fragendarauf, dass der Partner sich beschneiden lässt.</p>
<p class="p1">Die Heftigkeit mit der die Debatte derzeit geführt würde, überrasche ihn nicht. Insbesondere aus jüdischer Sicht sei der Widerstand gegen ein Verbot verständlich. Darüber hinaus nehme auch er zur Kenntnis, dass in einer säkularen Gesellschaft alles religiöse im gesellschaftlichen Leben als störend empfunden wird. Die Beschneidung sei neben vielen anderen Aspekten eben auch ein Zeichen von religiöser Überzeugung und Praxis. Gefährlich werde es nur dann, wenn hinter der Maske der aufklärerischen Religionskritik rassistische, antisemitische und antiislamische Hetze betrieben wird. Özdil schlug einen Perspektivwechsel vor: „Versetzen sie sich doch bitte in die Lage von jüdischen und muslimischen Menschen in unserem Land und bewerten sie dann die vorgebrachten Argumente.“</p>
<p class="p1">Den Einwand, dass Kinder im Rahmen der Religionsfreiheit selber entscheiden, welchem Glauben sie angehören wollen, halte er für eine Illusion. Religiöse Praxis werde vom Großteil der Menschen über Nachahmung erlernt. Die Eltern gingen davon aus, dass die eigenen für sie richtigen Überzeugungen auch für ihre Kinder der beste Weg sind ihr Leben zu gestalten. Notwendig sei eine offene und ehrliche Grundsatzdebatte, die sich der Frage nähert, ob der Islam zu Deutschland gehört und ob wir ein säkularer oder ein laizistischer Staat sein wollen. Erst über den Gesamtdiskurs sei es möglich, dann auch Einzelfragen zu klären. Für die Beschneidung müsse dies etwa bedeuten: Nur schmerzfrei unter hygienischen Bedingungen von einem ausgebildeten Mediziner.</p>
<p class="p1">Das unterstrich auch Raju Sharma, der eine ruhige und sachliche Debatte ohne Hektik für unabdingbar hält: „Die Diskussionen haben meine Auffassung bestätigt, dass es einen schnellen und rechtssicheren Weg zu einem Beschneidungsgesetz nicht geben kann. Zu viele Fragen sind offen und müssen gemeinsam erörtert werden. Deshalb ist es wichtig, Sprachlosigkeit zu überwinden, wo es sie noch gibt. Daher wünsche ich mir, dass insbesondere die Repräsentanten der jüdischen Gemeinden den Dialog mit der Gesellschaft wieder aufnehmen - gerade im Falle vorhandener Differenzen. Wer – zurecht - einen respektvollen und offenen Umgang erwartet, sollte seinen Freunden ein Gespräch nicht verweigern.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>Schleswig-Holstein</category><category>Beschneidung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31958</guid>
                <pubDate>Fri, 17 Aug 2012 11:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Blasphemie-Straftatbestand abschaffen - auch in Deutschland.  </title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/blasphemie-straftatbestand-abschaffen-auch-in-deutschland/</link>
                
                <description>„Das Verfahren gegen die drei Musikerinnen der russischen Band Pussy Riot erhitzt die Gemüter, denn es zeigt, dass angesichts der sich immer weiter verschärfenden Unterdrückung der Opposition in Russland von einer ‚lupenreinen Demokratie‘ keine Rede sein kann. Allerdings besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf, was Sonder-Straftatbestände im Zusammenhang mit Blasphemie angeht“, so der religionspolitische Sprecher der Linskfraktion im Bundestag, Raju Sharma. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><b>„Das Verfahren gegen die drei Musikerinnen der russischen Band Pussy Riot erhitzt die Gemüter, denn es zeigt, dass angesichts der sich immer weiter verschärfenden Unterdrückung der Opposition in Russland von einer ‚lupenreinen Demokratie‘ keine Rede sein kann. Allerdings besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf, was Sonder-Straftatbestände im Zusammenhang mit Blasphemie angeht“, so der religionspolitische Sprecher der Linskfraktion im Bundestag, Raju Sharma.&nbsp;</b></p>
<p class="p1">„Ein Verfahren wie das gegen Pussy Riot wird in Deutschland für unmöglich gehalten. Dabei droht der Paragraph 166 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe für die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen.&nbsp;</p>
<p class="p1">Dieses Sonderrecht ist überflüssig und befördert die Ungleichbehandlung. Die bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuches zu Beleidigung und Volksverhetzung bieten religiösen Gruppen schon jetzt ausreichenden Schutz, ohne dass Meinungs- und Kunstfreiheit übermäßig eingeschränkt würden. In einem demokratischen Staat muss es möglich sein, seine Meinung auch in einer Form zum Ausdruck zu bringen, die sich kritisch mit inhaltlichen Standpunkten oder dem Erscheinungsbild von Glaubensgemeinschaften auseinandersetzt.</p>
<p class="p2">Zudem werden nicht-christliche Religionsgemeinschaften in der Praxis durch den Gotteslästerungsparagrafen ebenso wenig geschützt wie beispielsweise Gewerkschaften, politische Strömungen oder ethnische Gruppen. Im Klartext: Das deutsche Strafrecht schützt den Papst, aber nicht den Chef der IG Metall und auch nicht den FDP-Vorsitzenden Philip Rösler“.</p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>Presse</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31794</guid>
                <pubDate>Wed, 08 Aug 2012 07:55:00 +0200</pubDate>
                <title>LINKE Positionen zu Religionen und Weltanschauungen</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/linke-positionen-zu-religionen-und-weltanschauungen/</link>
                
                <description>Raju Sharma besuchte am Vorabend des Augsburger Hohen Friedensfestes die Neue Stadtbücherei in Augsburg und diskutierte über DIE LINKE und ihre Positionen zu Glauben und Weltanschauungen. Hier dokumentieren wir das Statement Raju Sharmas. Es gilt das gesprochene Wort. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Raju Sharma besuchte am Vorabend des Augsburger Hohen Friedensfestes die Neue Stadtbücherei in Augsburg und diskutierte über DIE LINKE und ihre Positionen zu Glauben und Weltanschauungen. Hier dokumentieren wir das Statement Raju Sharmas. Es gilt das gesprochene Wort.&nbsp;&nbsp;</b>
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>1.&nbsp;DIE LINKE und der Glaube</b>
</p>
<p>Glaube ist für viele Menschen ein sehr wichtiger Teil ihres Lebens. Persönlich aber auch politisch. Unzählige Schicksale von Menschen, die aufgrund ihres Glaubens – in der Vergangenheit wie heute – diskriminiert, verfolgt und getötet werden, zeigen die politische Bedeutung von Religion in allen Teilen der Welt.
</p>
<p>Glauben ist vielleicht nicht alles, aber Glaube ist wichtig - auch für Mitglieder der LINKEN, für ihre Sympathisanten und für ihre potentiellen Wählerinnen und Wähler. Auch deshalb war es notwendig und richtig, dass DIE LINKE sich in ihrem Grundsatzprogramm zu ihrer historischen Verantwortung für Fehler, Versäumnisse und Unrecht gegenüber Gläubigen in der DDR bekannt hat.
</p>
<p>"Wir stellen uns unserer historischen Verantwortung und haben die Lehren aus dem in der DDR begangenen Unrecht gegenüber Gläubigen gezogen. Bereits im Jahr 1990 hat der Parteivorstand der PDS sich zur Verantwortung an einer verfehlten Politik der SED bekannt, die tragische Schicksale, Benachteiligung, Verdächtigung und ohnmächtige Betroffenheit auslöste und die Gläubigen, Kirchen und Religionsgemeinschaften um Versöhnung gebeten."
</p>
<p>Und wo steht DIE LINKE heute?
</p>
<p>Heute engagieren sich in der LINKEN Christinnen und Christen neben Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, aber auch Atheistinnen und Atheisten für gemeinsame Ziele und Werte, die in den großen Religionen genauso ihre Wurzeln haben wie in den Ideen der Aufklärung und des Humanismus: Soziale Gerechtigkeit, Frieden, Nächstenliebe und Toleranz. 
</p>
<p>Heute gehört für DIE LINKE die Glaubens- und Religionsfreiheit zu den grundlegenden und zu bewahrenden Menschenrechten. Dazu gehört das Grundrecht auf eine freie und ungehinderte Religionsausübung genauso wie die Freiheit des Glaubens und Nicht-Glaubens, die durch Artikel 4 des Grundgesetz geschützt ist.
</p>
<p>"DIE LINKE verteidigt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten."
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>2. Religionsgemeinschaften als Bündnispartner</b>
</p>
<p>Nicht nur DIE LINKE, auch die Religionsgemeinschaften haben ihre programmatischen Leitlinien - sie nennen sie zumeist nur anders. Und zwischen diesen programmatischen Leitlinien gibt es eine Menge Übereinstimmungen, aufgrund derer Religionsgemeinschaften in vielen Bereichen starke Bündnispartner der LINKEN sein können:</p><ul class="list-normal"><li>Kirchen und Religionsgemeinschaften sind potentiell wichtige Bündnispartner der LINKEN im Ringen um eine friedlichere Welt – gerade wenn es um die Vermittlung eben jener Werte wie Toleranz, Mitgefühl und Solidarität geht –</li><li>sie sind Bündnispartner auf den Gebieten der Entwicklungshilfe, im Kampf gegen Neonazis, gegen Rüstungsexporte oder bei der Hilfe für Flüchtlinge</li></ul><p>Auch deshalb halten wir als LINKE auf allen Ebenen guten Kontakt zu den Religionsgemeinschaften und sind präsent auf Kirchentagen und diskutieren vor Ort mit den Kirchenvertretern und Gläubigen. Solche Gespräche sind wichtig - auch und gerade wenn wir in manchen Fragen unterschiedliche Auffassungen haben.
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>3. DIE LINKE und der Laizismus: Trennung von Staat und Kirche</b>
</p>
<p>"Laizismus bedeutet für uns die notwendige institutionelle Trennung von Staat und Kirche."&nbsp;
</p>
<p>So hat die DIE LINKE programmatisch ihr Verständnis von Laizismus definiert. DIE LINKE ist nicht kirchenfeindlich, aber sie tritt ein für eine klare Trennung von Staat und Kirche - auch im Interesse der Religionsfreiheit: Denn eine freie Religionsausübung ist nur dann möglich, wenn sich der Staat und seine Vertreter in Glaubensfragen neutral verhalten und jeden Eindruck der Bevorzugung einer Religion vermeidet (das garantiert unsere Verfassung, in der sich der Staat zur religiös weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat.
</p>
<p>In der bundesdeutschen Wirklichkeit wird der christlichen Religion gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften jedoch ein Vorrang eingeräumt – Beispiel Bayern:</p><ul class="list-normal"><li>Kruzifixe in Klassenräumen und öffentlichen Gebäuden (trotz lautender Gerichtsentscheidungen)</li><li>in der Bayerischen Verfassung ist unter anderem die „Ehrfurcht vor Gott“ als Bildungsziel formuliert</li><li>Geistliche genießen beamtenrechtliche Sonderprivilegien und Richter dürfen ihre Staatstreue mit einer religiösen Verteidigungsformel unter Beweis stellen</li></ul><p>Wenn wir es ernst meinen mit der konsequenten Trennung von Staat und Kirche, ist es - auch angesichts der wachsenden religiösen Vielfalt in unserer Gesellschaft - an der Zeit, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche – bzw. die Bevorzugung einiger Religionsgemeinschaften – auf den Prüfstand zu stellen.&nbsp;
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Beispiel: Religionsunterricht</b>
</p>
<p>"Niemand, der sich nicht bekennt, darf in irgendeiner Weise benachteiligt werden. Wir wenden uns gegen jeglichen politischen Missbrauch von Religion. Schulen sollen Wissen über Religionen vermitteln und die wechselseitige Toleranz der Glaubensgemeinschaften fördern. Der Unterricht ist im Rahmen des Bildungsauftrags des Staates durch staatlich anerkannte Lehrkräfte zu leisten, unabhängig von kirchlicher oder religionsgemeinschaftlicher Einflussnahme."&nbsp;
</p>
<p>So steht es im Grundsatzprogramm der LINKEN. Konkret heißt das:</p><ul class="list-normal"><li>Wir unterstützen die Konzeption eines für alle Schüler verpflichtenden Ethikunterrichts</li><li>Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen kulturellen und religiösen Hintergründen sollen gemeinsam über ethische Werte und Normen diskutieren können</li><li>Darüber hinaus soll konfessioneller Religionsunterricht als Wahlfach an den Schulen angeboten werden, an dem sich alle Religionsgemeinschaften beteiligen.</li><li>Anerkannte Studiengänge sollen nicht nur für Rabbiner und Theologen, sondern auch für die Ausbildung von Imamen geschaffen werden</li></ul><p><br>
</p>
<p><b>Beispiel: § 166 Strafgesetzbuch - Der "Gotteslästerungsparagraf"</b>
</p>
<p>Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich vor einigen Tagen mit der Forderung zu Wort gemeldet, Gotteslästerung per Gesetz verbieten zu lassen: „Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden […] Wir brauchen daher in unserem Staat ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle.“
</p>
<p>Das Problem ist: Es gibt bereits einen strafrechtlichen Sonderschutz für Religions- und andere Glaubensgemeinschaften, der „Beschimpfungen von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ verbietet - den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen des § 166 StGB:
</p>
<p>"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe&nbsp;bestraft."
</p>
<p>Wie wir Juristen sagen: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Das gilt natürlich auch für so irdische Gesetze wie das Strafgesetzbuch.
</p>
<p>Das eigentliche Problem eher ein ganz anderes: In der Praxis führt der § 166 StGB zu einer&nbsp; Ungleichbehandlung innerhalb der Religionsgemeinschaften - die Strafverfahren beziehen sich vor allem auf Beschimpfungen gegenüber den christlichen Großkirchen: so z.B. ein Theaterstück, das sich satirisch mit der Jungfrauengeburt auseinandersetzt, die Darstellung eines gekreuzigten Schweins oder ein zum Toilettenpapier umfunktioniertes Kruzifix.
</p>
<p>&nbsp;Andere Religionsgemeinschaften wurden durch den "Gotteslästerungsparagrafen" ebenso wenig geschützt wie andere Gruppen, wie z.B. Gewerkschaften, politische Strömungen oder ethnische Gruppen. Im Klartext: Das deutsche Strafrecht schützt hier den Papst, aber nicht den Chef der IG Metall und auch nicht den FDP-Vorsitzenden Philip Rösler. Das ist ungerecht - nicht nur wegen Philip Rösler, sondern weil es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Trennung von Staat und Kirche verstößt.
</p>
<p>Im übrigen bieten die Regelungen des Strafgesetzbuches zu Beleidigung und Volksverhetzung auch jetzt schon religiösen Gruppen ausreichenden Schutz, ohne dass Meinungs- und Kunstfreiheit durch Ermittlungs- und Ordnungsbehörden übermäßig eingeschränkt werden. In einem demokratischen Staat muss es möglich sein, seine Meinung auch in einer Form zum Ausdruck zu bringen, die sich kritisch mit inhaltlichen Standpunkten oder dem Erscheinungsbild von Glaubensgemeinschaften auseinandersetzt.
</p>
<p>Aus diesem Grund haben wir mit dem Arbeitskreis der Linksfraktion im Bundestag einen Entwurf zur Abschaffung des Gotteslästerungsparagrafen erarbeitet, den wir - wenn es gewünscht ist - sofort ins Parlament einbringen können. Ich finde allerdings auch, dass es dringendere Probleme gibt.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Beispiel: Kirchenfinanzierung</b>
</p>
<p>"DIE LINKE achtet die Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre soziale Tätigkeit und ihre Unabhängigkeit."
</p>
<p>So steht es im Grundsatzprogramm der LINKEN, und so ist es auch gemeint. Kirchen sind nicht nur Träger von Kindertagesstätten, Altenheimen und Krankenhäusern; sie organisieren auch Suppenküchen, Bildungsangebote und soziale Hilfen. Das ehrenamtliche Engagement vieler Kirchenmitglieder in diesen Bereichen verdient höchste Anerkennung.
</p>
<p>Problematisch im Bereich der Kirchenfinanzierung sind die sogenannten Staatsleistungen, eine allgemein wenig bekannte Unterstützung aus allgemeinen Steuermitteln. Diese Staatsleistungen beruhen auf einem Beschluss von 1803, der für Enteignungen der Kirchen zugunsten weltlicher Herrscher Entschädigungen vorsah. Als Ausgleich wurden die Sachmittel und Gehälter der Geistlichen bezahlt sowie die kirchlichen Baulasten getragen.
</p>
<p>Obwohl diese Zahlungen laut Verfassung längst abgegolten sein sollten, zahlen die Länder jährlich fast eine halbe Milliarde Euro; allein in Bayern  umfassen die jährlichen Staatsleistungen an die KKD derzeit rund 65,9 Mio.&nbsp;Euro und an die EKD rund 21,6 Mio. Euro (inklusive Besoldung der geistlichen Seelsorger, aber ohne Baulast&nbsp;).
</p>
<p>Im Freistaat Bayern genießt die Kirche auch insoweit einen Sonderstatus: Hier zahlt das Land die Gehälter der Bischöfe und die Altersversorgung kirchlicher Würdenträger direkt; von 1949 bis 2010 summierte sich das auf 3,1 Mrd. Euro; davon 87 Mio. Euro im Jahr 2010.
</p>
<p>Um mögliche Missverständnisse gleich auszuräumen: Wir reden hier nicht über die staatliche Förderung von kirchlichen Kindergärten, Pflegeheimen, oder die Seelsorge in Gefängnissen. Dafür bekommen die Kirchen - genauso wie andere Träger sozialer Einrichtungen - Extragelder nach allgemein gültigen Förderrichtlinien. Darum geht es hier nicht.
</p>
<p>Das Grundgesetz - wie schon die Weimarer Reichsverfassung von 1919 (!) - verpflichtet den Bund, ein Gesetz zu erlassen, das die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auf Länderebene regelt. Auf meine Nachfrage hat die Bundesregierung jedoch schriftlich erklärt, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht. Daher haben wir mit der Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt, der voraussichtlich in diesem Herbst in erster Lesung im Bundestag beraten wird.
</p>
<p>Ich bin gespannt, wie diese Beratungen verlaufen. Die Initiative der LINKEN hat nämlich unerwartete Unterstützung von (fast) allerhöchster Ebene erhalten: Bei seinem Deutschland-Besuch im vergangenen Herbst hat niemand geringeres als Benedikt XVI. eine "Entweltlichung" der Kirche gefordert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Streichung von Privilegien auch eine positive Wirkung für den christlichen Glauben haben kann. Das sagt der Papst und DIE LINKE wird ihm da nicht widersprechen.
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Beispiel: Rechte von Arbeitnehmern in Kirchen und Kirchlichen Einrichtungen</b>
</p>
<p>"Allerdings müssen Grundrechte und Arbeitnehmerrechte auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben, auch das Streikrecht und das Betriebsverfassungsgesetz."
</p>
<p>Dieser Satz steht nicht ohne Grund im Erfurter Programm der LINKEN: Für die Kirchen als Arbeitgeber gilt in Deutschland ein Sonderarbeitsrecht, der sogenannte Dritte Weg. Dieser arbeitsrechtliche Sonderstatus erlaubt den Kirchen ihre Personalangelegenheiten für ihre knapp 1,3 Millionen Beschäftigten eigenständig zu regeln. Konkret heißt das: Streikverbot für Beschäftigte, Ausschluss vom passivem Wahlrecht oder sogar Kündigung aufgrund ihrer Konfession (oder aufgrund von Wiederheirat oder Homosexualität). Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetze finden keine Anwendung, anstelle dessen gelten die kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetze; Lohn und Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften werden von vielen kirchlichen Arbeitgebern abgelehnt.
</p>
<p>DIE LINKE fordert eine gesetzliche Regelung, die den Beschäftigten der Kirchen in den Genuss allgemein üblicher Arbeitnehmerrechte kommen lässt: mit der Bundestagsfraktion haben wir im Mai 2011 einen Antrag vorgelegt, der die Stärkung der Rechte von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen und Kirchen einfordert: Kirchliche Arbeitnehmer sollen nicht länger als Beschäftigte Zweiter Klasse gelten, sie sollen nicht nur Anspruch auf allgemein übliche Arbeitnehmerrechte bekommen, sondern genauso Anspruch auf ihre Grundrechte. Wir wollen Gerechtigkeit auch für diese Menschen. Nicht erst im Himmelreich sondern auch auf Erden.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>4. Beschneidung</b>
</p>
<p>Mit Urteil vom 7. Mai 2012 hat das Landgerichts Köln entschieden, dass eine aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidung eines vierjährigen Jungen eine rechtswidrige Körperverletzung zu bewerten war. Das Gericht hatte dabei zwischen zwei hohen Verfassungsgütern abzuwägen: Dem Recht minderjähriger Jungen auf körperliche Unversehrtheit einerseits und der Religionsfreiheit der Eltern andererseits. Im Ergebnis hat das Gericht der körperlichen Unversehrtheit des minderjährigen Jungen den Vorrang gegeben.
</p>
<p>Genau genommen, ist das Urteil eine Einzelfallentscheidung: Es hat keine generelle Wirkung; der Beschluss ist nur bindend für den konkreten Fall des muslimischen Jungen und seines Arztes (der im konkreten Fall wegen Verbotsirrtums frei gesprochen worden war); andere Gericht können zu einer abweichenden Bewertung kommen.
</p>
<p>Dieses Urteil hat bundesweit eine überaus kontroverse und emotionale Debatte ausgelöst. Dabei wurde deutlich, dass in Deutschland eine Rechtsunsicherheit besteht, die sowohl Ärzte als auch die betroffenen jüdischen wie muslimischen Familien in einer Art Schwebezustand belässt. Insofern finde ich die Forderung vieler jüdischer und muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger nach Rechtssicherheit nachvollziehbar. Deshalb ist es gut, dass die Debatte - die nicht neu ist - nun ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat.
</p>
<p>Wichtig ist jetzt, wie diese Debatte geführt wird: Der Respekt vor dem Glauben der Menschen und die freie Religionsausübung sind nicht trivial, nicht schnell vom Tisch zu wischen, sondern ein unschätzbar wichtiger Teil unserer Gesellschaft, daher muss die Debatte auch sachlich und offen mit der notwenigen Sensibilität geführt werden. Dabei muss man der Komplexität des hier anstehenden Abwägungsprozesses gerecht werden.
</p>
<p>Dieser Komplexität wird die vom Bundestag in seiner Sondersitzung im Juli beschlossene Resolution in keiner Weise gerecht. Die Aufforderung an die Bundesregierung, bis zum Herbst mal eben schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen, war voreilig und leichtfertig.
</p>
<p>Der Gesetzgeber steht hier vor einem Dilemma mit vielen Dimensionen: Es geht um die freie Entscheidung des Einzelnen, das Persönlichkeitsrecht, das Rechts auf körperliche Unversehrtheit, um das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und auch um die Religionsfreiheit.
</p>
<p>Dazu braucht es eine breite gesellschaftliche Debatte mit allen Beteiligten. So eine Debatte braucht Zeit. Zeit, die wir uns nehmen sollten. Immerhin geht es um eine religiöse Tradition, mehrere Jahrtausende alt ist. Meine Position, für die auch innerhalb der LINKEN werbe, ist, eine Lösung zu finden, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit uneingeschränkt respektiert.
</p>
<p>Es ist richtig und wichtig, hier Rechtssicherheit zu schaffen. Aber was aus meiner Sicht überhaupt nicht geht, ist, über eine Bagatellgrenze für religiös motivierte Körperverletzung zu verhandeln. Ein Gesetz, das religiös motivierte Körperverletzung legalisiert, ist daher für mich nicht denkbar. Das hat auch etwas mit Religionsfreiheit zu tun: Religionsfreiheit gewinnt erst an Wert, wenn Menschen sich aus freien Stücken auf Grundlage einer bewussten Entscheidung zu ihrem Glauben bekennen. Die Entscheidung für oder gegen eine Religionsgemeinschaft soll ein mündiger Bürger aus freien Stücken treffen. In diesem Rahmen liegt der Schlüssel zur Lösung des Problems letztlich bei den Religionsgemeinschaften selbst.
</p>
<p>Danke für die Aufmerksamkeit.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-31347</guid>
                <pubDate>Fri, 20 Jul 2012 13:54:00 +0200</pubDate>
                <title>„Keine Bagatellgrenze für religiös motivierte Körperverletzung“ </title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/keine-bagatellgrenze-fuer-religioes-motivierte-koerperverletzung/</link>
                
                <description>Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, hat der LINKEN in einem Interview mit der Rheinischen Post „Sprachlosigkeit“ bei der Diskussion um das Beschneidungsurteil des Kölner Landgericht vorgeworfen. Zuvor forderte der Zentralrat der Juden die Parteien auf, einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorzulegen, der Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben soll.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, hat der LINKEN in einem Interview mit der Rheinischen Post „Sprachlosigkeit“ bei der Diskussion um das Beschneidungsurteil des Kölner Landgericht vorgeworfen. Zuvor forderte der Zentralrat der Juden die Parteien auf, einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorzulegen, der Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben soll.</b>
</p>
<p>In einem Schreiben an den Präsidenten des Zentralrat der Juden in Deutschland habe ich deutlich gemacht, dass die wichtige Diskussion um das Urteil nicht hektisch polemisch erfolgen darf, denn hier treffen berechtigte Fragen der Religionsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit andererseits aufeinander.&nbsp;
</p>
<p>„DIE LINKE verteidigt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten. Laizismus bedeutet für uns die notwendige institutionelle Trennung von Staat und Kirche. (...)DIE LINKE achtet die Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre soziale Tätigkeit und ihre Unabhängigkeit.“ Diese Sätze des Erfurter Programms der LINKEN sind unsere Orientierung in religionspolitischen Fragen.
</p>
<p>Der Respekt vor dem Glauben der Menschen und die freie Religionsausübung sind daher nicht trivial, nicht in einer schnellen Debatte vom Tisch zu wischen, sondern ein unschätzbar wichtiger Teil unserer Gesellschaft.&nbsp;
</p>
<p>Die Verunsicherung, die das Urteil des Landgerichtes Köln nicht nur bei den Mitgliedern der jüdischen Gemeinden ausgelöst hat, ist verständlich. Mir ist bewusst, dass viele Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland sich die Frage stellen, ob sie nicht nur willkommen, sondern auch als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft akzeptiert sind - das auch vor dem Hintergrund, dass die Brit Mila in der Vergangenheit von Antisemiten als Kastration dargestellt wurde mit dem Ziel, jüdisches Brauchtum in Misskredit zu bringen.
</p>
<p>Dennoch halte ich das Urteil des Landgerichtes Köln für richtig und nachvollziehbar. Die Entscheidung für oder gegen eine Religionsgemeinschaft soll ein mündiger Bürger aus freien Stücken treffen. Das trifft auch auf die Entscheidung zu, ob ein unmündiger Säugling beschnitten werden soll. Es geht jedoch auch um die freie Entscheidung des Einzelnen, das Persönlichkeitsrecht, das Rechts auf körperliche Unversehrtheit, um das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und auch um die Religionsfreiheit. Die gewinnt erst an Wert, wenn Menschen sich aus freien Stücken auf Grundlage einer bewussten Entscheidung zu ihrem Glauben bekennen.
</p>
<p>Ich wundere mich über die schnelle Entscheidung der Bundesregierung, die religiös motivierte Beschneidung gesetzlich zu erlauben. Zwar ist es richtig und wichtig, hier Rechtssicherheit zu schaffen. Leichtfertig einen Freibrief zu erteilen, ist jedoch nichts anderes, als über eine Bagatellgrenze für religiös motivierte Körperverletzung zu verhandeln.
</p>
<p>Wie es anders gehen kann, zeigen jüdische Gemeinden in Großbritannien. Dort wird das religiös geforderte frühkindliche Ritual der Beschneidung ins Schmerzlos-Symbolische verschoben und die Entscheidung über den tatsächlichen Eingriff dem Betroffenen selbst überlassen, wenn er als Jugendlicher selbst einwilligungsfähig ist.
</p>
<p><i>Raju Sharma</i></p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>Beschneidung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31451</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Jul 2012 14:27:00 +0200</pubDate>
                <title>DIE LINKE wird sich bei der Abstimmung zum Beschneidungsurteil enthalten</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/die-linke-wird-sich-bei-der-abstimmung-zum-beschneidungsurteil-enthalten/</link>
                
                <description>Union, SPD und FDP haben einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung auffordern, dem Bundestag eine rechtliche Regelung zur Beschneidung minderjähriger Jungen vorzulegen. „DIE LINKE wird sich zu dem Antrag enthalten“, so der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Union, SPD und FDP haben einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung auffordern, dem Bundestag eine rechtliche Regelung zur Beschneidung minderjähriger Jungen vorzulegen. „DIE LINKE wird sich zu dem Antrag enthalten“, so der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma. </b>
</p>
<p>„Der Antrag ist nichtssagend. Unbestritten ist, dass Rechtssicherheit geschaffen werden muss und dass die Religionsfreiheit ein hohes, schützenswertes Gut ist. Zu der entscheidenden Frage, wie genau der Konflikt zwischen Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes aufgelöst werden soll, macht der Antrag keine Aussage.
</p>
<p class="MsoNormal">Union, SPD und FDP versuchen, sich mit einem billigen Schnellschuss über die Sommerpause zu retten. Der Ernsthaftigkeit des Themas wird der Antrag nicht gerecht. Das ist kein seriöser Umgang mit dem sensiblen Thema“, so Sharma. </p>
<h5 class="MsoNormal">Weitere Informationen</h5>
<p class="MsoNormal"><b>"Keine Bagatellgrenze für religiös motivierte Körperverletzungen"</b></p>
<p class="MsoNormal">Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, hat der  LINKEN in einem Interview mit der Rheinischen Post „Sprachlosigkeit“ bei  der Diskussion um das Beschneidungsurteil des Kölner Landgericht  vorgeworfen. Zuvor forderte der Zentralrat der Juden die Parteien auf,  einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorzulegen, der  Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben soll. <a href="http://www.raju-sharma.de/politik/details_fuer_reden/zurueck/aktuell-4a1078eb57/artikel/keine-bagatellgrenze-fuer-religioes-motovierte-koerperverletzung/" target="_blank" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>Presse</category><category>Beschneidung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30841</guid>
                <pubDate>Tue, 26 Jun 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Dritter Weg. Irrweg! Ausweg! </title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/dritter-weg-irrweg-ausweg/</link>
                
                <description>Am gestrigen Abend fand die Podiumsdiskussion &quot;Dritter Weg. Irrweg! Ausweg? Der Dritte Weg der Kirchen im Arbeitsrecht auf dem Prüfstand&quot; in der Zwingli-Kirche in Berlin-Friedrichshain statt. Ein Bericht zu der Veranstaltung ist hier zu finden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am gestrigen Abend wurde in der Zwingli-Kirche in Berlin-Friedrichshain das Sonderarbeitsrecht der Kirchen als Arbeitgeber, der sogenannte „Dritte Weg“, zur Diskussion gestellt: Unter dem Titel „Dritter Weg. Irrweg! Ausweg?“ diskutierten Beschäftigte gemeinsam mit Arbeitgebern und interessierten Bürgern über Gegenwart und Zukunft des kirchlichen Sonderarbeitsrecht. Auf dem Podium saßen drei Experten, die sich nicht nur durch ihre langjährige berufliche Erfahrung in kirchlichen Einrichtungen sondern vor allem durch ihr Engagement für die Rechte von Beschäftigten in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen auszeichnen. <br><br>Zu Beginn der Diskussion gewährte Stephan Karus den Anwesenden einen persönlichen Eindruck in seine Lebens- und Leidensgeschichte: Die Diözese kündigte ihm 2009 fristlos, nachdem bekannt wurde, dass er nach der Trennung von seiner Ehefrau ein Kind mit einer neuen Partnerin bekommen hatte. Der Kündigungsgrund war ‚Ehebruch‘ – angesichts seiner Anstellung als Religionspädagoge galt sein ‚Ehebruch‘ sogar als schwerwiegender Loyalitätsverstoß. Karus‘ Schicksal sei kein Einzelfall. Im verkündungsnahen Bereich, also bei Priestern oder Religionspädagogen, gäbe es einige solcher Fälle – doch die Betroffenen sprechen nicht darüber.<br><br>In den diakonischen Einrichtungen hingegen erlangen solche Schicksale vermehrt Aufmerksamkeit und rücken somit die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Hier nehmen prekäre Arbeitsbedingungen zu, berichtet Berno Schuckart-Witsch, Projektsekretär bei ver. di für die Diakonie: Ausgründungen, Lohndumping und befristete Arbeitsverträge gehören zur Beschäftigungsrealität. Darunter leiden insbesondere Frauen, da sie zu 80 Prozent im unteren Lohnbereich arbeiten. Die Belastung der Beschäftigten steige und trotzdem sind für über 450.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tarifverträge kaum in Sicht. Laut Berno Schuckart-Witsch verschaffen sich kirchliche Unternehmen wie die Diakonie mit ihrem Sonderarbeitsrecht einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt gegenüber anderen Dienstleistern im Sozialbereich, die sich an die üblichen Gesetze halten müssen. <br><br>So sieht es auch Wolfgang Lindenmaier, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg, der viele Jahre mit den Beschäftigten in Württemberg für eine bessere Bezahlung gestritten hatte. Für ihn gehöre auch Streik zu einem wichtigen Arbeitskampfmittel. Auf die Frage wie sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesichts des Streikverbot für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtung verhalten und ob Gott überhaupt bestreikt werden dürfte, bekräftigte Lindenmaier, dass bei dem Kampf um bessere Arbeitsbedingungen nicht Gott bestreikt wird sondern die weltlichen Unternehmen. Streik sei also ein legitimes Mittel und würde dementsprechend auch angewendet werden – trotz Verbot und der jüngsten Urteile, die das Streikverbot weiterhin rechtfertigen. Unterstützung in ihrem Kampf um das Streikrecht erhalten die Beschäftigten dabei von den Gewerkschaften. „Wenn es sein muss, dann ziehen wir bis vor das Bundesverfassungsgericht“, erklärte ver.di-Gewerkschaftler Schuckart-Witsch. <br><br>Die Rechte und Möglichkeiten der Mitarbeitervertretungen seien weiterhin massiv eingeschränkt. Wolfgang Lindenmaier und Stephan Karus, die selber jahrelang in Mitarbeitervertretungen aktiv sind bzw. waren, sehen die Mitarbeitervertretungen strukturell benachteiligt. Einerseits weißt die Repräsentanz der Arbeitnehmerseite Probleme auf: So besteht die Kirche auf die Kirchenmitgliedschaft für Angehörige der Mitarbeitervertretungen von diakonischen Einrichtungen. Eine Mitgliedschaft, die sie aber für die Arbeit selbst nicht fordert. Wolfgang Lindemaier bringt es auf den Punkt: „Eine nicht christliche Putzfrau darf den evangelischen Dreck wegräumen – ihre persönlichen Interessen aber nicht in der Mitarbeitervertretung vertreten.“ Andererseits könne man in den paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen, in denen die Mitarbeiter gemeinsam mit den Arbeitgebern die Arbeitsverhältnisse aushandeln, nicht von einer wirklichen Parität sprechen, schließlich sitzen hier abhängig Beschäftigte ihren Arbeitgebern gegenüber. Auf gleicher Augenhöhe befinde man sich so sicherlich nicht. Zudem werden Mitarbeitervertretungen aus den Kommissionen und somit von ihrer Mitbestimmung ausgeschlossen, die in externe Tarifverhandlungen, beispielsweise mit Gewerkschaften, treten. <br><br>Trotzdem lassen sich engagierte Mitarbeiter wie Wolfgang Lindenmaier nicht davon abbringen, weiterhin für die Durchsetzung von einheitlichen Tarifverträgen für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen zu streiten. Die Diskutanten sind sich einig: Der Dritte Weg ist am Ende und es ist an der Zeit, einen gemeinsamen Ausweg zu finden: Die Einführung eines bundesweit flächendeckenden und allgemeinverbindlichen Tarifvertrages wäre hierbei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es gibt bereits Tarifverträge, die auf allgemeine Zustimmung stoßen – ein flächendeckender Tarifvertrag müsse sich dann an diesen positiven Beispielen orientieren. <br><br>In der anschließenden Diskussion mit dem Publikum, unter dem auch zahlreiche Vertreter der Arbeitgeberseite vertreten waren, plädierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine gemeinsame Lösung. Alle Beteiligten müssen an einen Tisch geholt werden. Teil dieser Verhandlungen müsse auch eine Diskussion über den Stellenwert sozialer Arbeit sein. Man müsse den gesellschaftlichen Wert sozialer Arbeit endlich anerkennen und auf Grundlage dessen über die Arbeitsbedingungen jener diskutieren, die täglich in Pflegeeinrichtungen und Kindergärten einen wichtigen Beitrag für unser soziales Zusammenleben leisten. Dieser Appell richtet sich nicht nur an die Arbeitgeber sondern genauso an die Politik – schließlich setze diese die politischen Rahmenbedingungen. Daher sei man froh, dass das Thema endlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit beziehe. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat mit ihrem Antrag <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/055/1705523.pdf" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">„Grundrechte der Beschäftigten in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken“</a> einen wichtigen Beitrag dazu geleistet. Nach Einbringung des Antrages im Mai letzten Jahres erhielt die Debatte endlich Dynamik. <br><br>Im Herbst diesen Jahres debattiert der Deutsche Bundestag abschließend über den Antrag der Linksfraktion. Ich hoffe, dass sich die Abgeordneten stärker auf die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen und unserem Antrag zustimmen werden. Darüber hinaus wird sich DIE LINKE auch weiterhin für die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen einsetzen und dabei nicht nur die Entwicklung im sozialen Sektor thematisieren, sondern auch eine Diskussion um den Stellenwert sozialer Arbeit einfordern. Dabei ist anzuerkennen, dass die beiden großen Kirchen in Deutschland mit ihren Einrichtungen eine tragende Säule im Sozial- und Gesundheitswesen sind. Zugleich geht es darum, die Kommunen in ihrer Verantwortung zur Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu stärken. Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden zunehmend privatisiert. Dem wird sich DIE LINKE entgegenstellen und für die Rückgewinnung des Öffentlichen streiten.<br><br></p>]]></content:encoded>
                <category>Raju Sharma</category><category>Kirchenarbeitsrecht</category><category>Religionspolitik</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30771</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Jun 2012 12:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Lesbischer Erzieherin droht nach Beendigung ihrer Elternzeit die Kündigung durch den katholischen Arbeitgeber</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/lesbischer-erzieherin-droht-nach-beendigung-ihrer-elternzeit-die-kuendigung-durch-den-katholischen-ar/</link>
                
                <description>Eine Kindergartenleiterin in Elternzeit aus dem Landkreis Neu-Ulm sollte von ihrem katholischen Arbeitgeber gekündigt werden, als bekannt wurde, dass sie lesbisch ist. Nun hat das Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden, dass sie trotz des Loyalitätsverstoßes aufgrund Ihrer Homosexualität gegenüber ihrem kirchlichen Arbeitgeber nicht gekündigt werden kann: Für die Frau gelte der besondere Schutz der Elternzeit.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Eine Kindergartenleiterin in Elternzeit aus dem Landkreis Neu-Ulm sollte von ihrem katholischen Arbeitgeber gekündigt werden, als bekannt wurde, dass sie lesbisch ist. Nun hat das Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden, dass sie trotz des Loyalitätsverstoßes aufgrund Ihrer Homosexualität gegenüber ihrem kirchlichen Arbeitgeber nicht gekündigt werden kann: Für die Frau gelte der besondere Schutz der Elternzeit.<br><br>"Dass einer jungen Mutter gekündigt werden sollte - Loyalitätsverstoß hin oder her -, ist ein Skandal: Mit christlicher Nächstenliebe hat das nichts zu tun - zumal die Frau den Kindergarten 12 Jahre ohne Beschwerden geleitet hatte", erklärt Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Urteilverkündung am gestrigen Tag.<br><br>Die Erzieherin ist mit ihrer Homosexualität nie an die Öffentlichkeit gegangen. Erst nach Geburt des Kindes kam heraus, dass sie in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt. Der Pfarrkirchenverband leitete daraufhin ihre Entlassung ein. <br><br>"Wer Homosexualität als Verstoß gegen die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber ansieht und in Konsequenz mit Kündigung ahndet, ist noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Unsere Gesellschaft lebt von ihren vielfältigen Lebensentwürfen. Ich hoffe, dass auch die katholischen Arbeitgeber dies anerkennen und ihr Arbeitsrecht unserer Zeit und den Menschen, die darin leben, anpassen.<br><br>In dem Urteil steckt dennoch ein Funken Hoffnung: Dass das Verwaltungsgericht den Schutz des Kindes über den Verstoß gegen das Kirchenrecht stellt, ist zwar erfreulich, aber kein Grund zur Freude - schließlich kann die Frau nach Beendigung der Elternzeit im August rechtmäßig gekündigt werden." <br><br></p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>Kirchenarbeitsrecht</category><category>Religionspolitik</category>
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            <item>
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                <pubDate>Tue, 22 May 2012 17:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Am Ende des Dritten Weges</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/am-ende-des-dritten-weges/</link>
                
                <description>In Baden Württemberg wehren sich die Mitarbeitervertretungen der diakonischen Einrichtungen gegen einen Beschluss der diakonischen Konferenz: Arbeitnehmervertretungen, die sich für den Abschluss von Tarifverträgen engagieren, sollen aus der Mitarbeit der Arbeitsrechtlichen Kommission ausgeschlossen werden. Nun ziehen die Mitarbeitervertretungen vor Gericht.
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In Baden Württemberg wehren sich die Mitarbeitervertretungen der diakonischen Einrichtungen gegen einen Beschluss der diakonischen Konferenz: Arbeitnehmervertretungen, die sich für den Abschluss von Tarifverträgen engagieren, sollen aus der Mitarbeit der Arbeitsrechtlichen Kommission ausgeschlossen werden. Nun ziehen die Mitarbeitervertretungen vor Gericht.<br><br>"Diese Klage ist in der Geschichte der Diakonie einmalig und zeigt, dass die kirchlichen Arbeitgeber den Druck von Seiten der Beschäftigten nicht mehr länger standhalten können. Ihr letzter Ausweg: Sanktionen. Mitarbeitervertretungen per Wahlordnung von Verhandlungen über ihre eigenen Arbeitsbedingungen auszuschließen, ist ein kläglicher Versuch, den Beschäftigten ihre Selbstbestimmung zu entziehen und delegitimiert die Arbeitsrechtlichen Kommissionen in ihrem paritätischen Selbstverständnis", erklärt Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart.<br><br>Am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg beschloss der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen kürzlich den Ausschluss der Evangelischen Krankenhausstiftung aus dem Diakonischen Dienstgeberverband, weil diese Tarifabschlüsse für ihre Beschäftigten abgeschlossen hatten.<br><br>"Der Beschluss der diakonischen Konferenz ist undemokratisch und unsolidarisch. Er ist zudem Ausdruck dafür, dass diejenigen, die noch händeringend am Dritten Weg festhalten, am Ende sind. Ich unterstütze den berechtigten Wunsch der Mitarbeitervertretungen nach mehr Selbstbestimmung. Diese sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie dem Dritten Weg weiter folgen oder nach anderen Formen der Aushandlung ihrer Arbeitsbedingungen suchen wollen."<br><br></p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>Kirchenarbeitsrecht</category><category>Religionspolitik</category>
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            <item>
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                <pubDate>Wed, 09 May 2012 11:53:00 +0200</pubDate>
                <title>Der Glaube im Parteiprogramm</title>
                <link>http://www.dradio.de/dlf/sendungen/tagfuertag/1751066/</link>
                
                <description>&quot;Wir haben Verflechtungen, die rechtlich noch zugelassen sind. Aber der Grundsatz in unserer Verfassung ist eben, dass Staat und Kirche getrennt sind, was nicht nur für diejenigen, die nicht glauben, von Vorteil ist, sondern auch für die Gläubigen und auch die Kirchen eine echte Chance ist. Nicht umsonst hat Papst Benedikt XVI., als er im letzten September in Freiburg war, in seiner Rede gesagt, dass eine Entweltlichung der Kirche auch eine Chance ist, zum Glauben wieder zu finden&quot;, sagt Raju Sharma im Deutschlandfunk. </description>
                <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                <category>Religionspolitik</category><category>DIE LINKE</category>
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            <item>
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                <pubDate>Mon, 19 Mar 2012 22:22:00 +0100</pubDate>
                <title>Kirche zwischen Gewerkschaft und Himmelreich</title>
                <link>http://www.mitteldeutsche-kirchenzeitungen.de/2012/03/19/kirche-zwischen-gewerkschaft-und-himmelreich/</link>
                
                <description>Die »Mitteldeutschen Kirchenzeitungen« diskutieren den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht, der zuletzt immer öfter infrage gestellt wird. » Natürlich muss das Streikrecht auch den Beschäftigten von ­Kirchen und kirchlichen Trägern zustehen«, sagt Raju Sharma als eine von vier Wortmeldungen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                <category>Kirchenarbeitsrecht</category><category>Religionspolitik</category>
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            <item>
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                <pubDate>Thu, 09 Feb 2012 11:19:00 +0100</pubDate>
                <title>&quot;Wir sind nicht kirchenfeindlich&quot;</title>
                <link>http://www.evangelisch.de/themen/religion/raju-sharma-wir-sind-nicht-kirchenfeindlich57533</link>
                
                <description>K. Rüdiger Durth von evangelisch.de trifft sich im Berliner Cafe &quot;Einstein&quot; zum Gespräch mit den Kirchenbeauftragten der Parteien – über ihre Arbeit, ihren Glauben, der Kirche und den Alltag als kirchennaher Politiker. Raju Sharma von &quot;Die Linke&quot; ist der nächste.</description>
                <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                <category>Raju Sharma</category><category>Religionspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-22456</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2011 12:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Streikrecht muss auch für Kirchen-Mitarbeiter gelten</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/streikrecht-muss-auch-fuer-kirchen-mitarbeiter-gelten/</link>
                
                <description>Zum Abschluss der Synode der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erklärt Raju Sharma, Religionspolitischer Sprecher der LINKEN: Ihre Forderung nach weltweiter Gerechtigkeit, nach Liebe und Wahrheit in der Welt hat die Synode der EKD bereits am Tag des Beschlusses ad absurdum geführt. Mit dem Verbot des Streikrechts für die mehr als 435.000 Beschäftigten der Diakonie verankert die Evangelische Kirche das Gegenteil von Gerechtigkeit im Kirchenrecht.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Zum Abschluss der Synode der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erklärt Raju Sharma, Bundesschatzmeister der LINKEN: </b>
</p>
<p>Ihre Forderung nach weltweiter Gerechtigkeit, nach Liebe und Wahrheit in der Welt hat die Synode der EKD bereits am Tag des Beschlusses ad absurdum geführt. Mit dem Verbot des Streikrechts für die mehr als 435.000 Beschäftigten der Diakonie verankert die Evangelische Kirche das Gegenteil von Gerechtigkeit im Kirchenrecht.
</p>
<p>Das Streikverbot nimmt den Diakonie-Mitarbeitern das wichtigste  Instrument im Arbeitskampf aus der Hand - und das in einer Branche, die  schon heute von Leiharbeit, Überstunden, Outsourcing und Niedriglöhnen  geprägt ist.<br><br>Die EKD sollte einlenken, das Streikverbot  zurücknehmen und sich als guter Arbeitgeber präsentieren. Dazu gehört  es, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständliche Rechte  zu gewähren und damit die meist aufopferungsvollen Leitungen der  Beschäftigten in Kliniken und sozialen Einrichtungen gebührenden Respekt  entgegenzubringen. Und zwar nicht erst im Himmelreich, sondern schon  auf Erden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>Kirchenarbeitsrecht</category><category>Religionspolitik</category>
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                <pubDate>Fri, 23 Sep 2011 16:56:00 +0200</pubDate>
                <title>Der Papst im Bundestag</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/der-papst-im-bundestag/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Zur Rede des Papstes Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag hatte die Linksfraktion besondere Gäste eingeladen: Georg Güttner-Mayer (ver.di, Bereich Einrichtungen der Kirchen, Diakonie und Caritas), Aiman Mazyek (Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland), Prof. Dr. Walter Homolka (Rektor des Abraham Geiger Kollegs), Elfriede Begrich (ehemalige Pröpstin aus Thüringen), Ilsegret Fink (Pastorin), Else und Hermann Höllenreiner (Auschwitz-Überlebender und Angehöriger der Sinti), Georg Grädler (Sprecher der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA), Bodo Ramelow (MdL Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag).<br><br>Dazu erklärt Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: "Wir wollten durch die Auswahl unserer Gäste auf die Vielfalt religiösen Lebens in Deutschland aufmerksam machen - auch außerhalb der verfassten Christenheit gibt es für DIE LINKE wichtige Ansprechpartner, wenn es um den Glauben und seine Bedeutung im realen Leben der Menschen geht." <br><br>Die Rede des Papstes selbst war nach Ansicht Sharmas in mancher Hinsicht überraschend, in anderer Hinsicht zumindest konsequent. „Dass Benedikt XVI. in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag zu vielen drängenden Fragen mit Bezug zur katholischen Kirche geschwiegen hat, hat viele überrascht. Im Hinblick darauf, dass das Auditorium eine gesetzgebende Versammlung ist, war das Halten eines rechtsphilosophischen Vortrags in gewisser Weise aber auch konsequent. Bemerkenswert fand ich auch die einleitende Klarstellung von Benedikt XVI., dass er nicht als Staatsoberhaupt des Vatikan eingeladen worden sei, sondern selbstverständlich als religiöser Führer der katholischen Kirche. Damit muss sich der Deutsche Bundestag nun auch in vergleichbaren Fällen fragen, ob er im Interesse der Gleichbehandlung nicht auch anderen Religionsoberhäuptern die Möglichkeit geben will, vor dem Parlament zu sprechen."<br><br></p>]]></content:encoded>
                <category>Raju Sharma</category><category>Religionspolitik</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-21384</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Sep 2011 15:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Kein Interview für die Junge Welt</title>
                <link>https://www.raju-sharma.de/archiv-bis-2014/politik/details-fuer-reden/news/kein-interview-fuer-die-junge-welt/</link>
                
                <description>Die Junge Welt beklagt in ihrer heutigen Beilage zum Papst-Besuch, dass ich dem Blatt kein Interview gegeben habe. Hier dokumentiere ich den Brief an die Redaktion der Jungen Welt, aus dem die Gründe dafür hervorgehen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Die Junge Welt beklagt in ihrer heutigen Beilage zum Papst-Besuch, dass ich dem Blatt kein Interview gegeben habe. Hier dokumentiere ich den Brief an die Redaktion der Jungen Welt, aus dem die Gründe dafür hervorgehen. </b><br>
</p>
<p>Sehr geehrter Herr Wolter,
</p>
<p>Sie hatten mich um ein Interview für die "Papstbeilage" der jungen Welt gebeten. Für Ihr Angebot sag ich einfach mal "Danke" - "Nein, danke."
</p>
<p>Der Grund dafür liegt weniger darin, dass ich eine "Papstbeilage" für eine völlig unangemessene Überhöhung des konkreten Anlasses halte; es geht mir auch nicht darum, dass die junge Welt sich meines Erachtens in den vergangenen Jahren immer mehr als Kampfblatt für innerparteiliche Auseinandersetzungen in der LINKEN zur Verfügung gestellt hat - ausschlaggebend war für mich Ihr Titelbild vom 13. August 2011, als die junge Welt sich für die Errichtung der Mauer bedankt hat.
</p>
<p>Dieses Titelbild war höhnisch und respektlos gegenüber den Opfern. Und es hat gezeigt, dass Ihre Zeitung keinesfalls vereinbar ist mit einer Linken, die den Anspruch “demokratisch, rechtsstaatlich und emanzipativ” an sich selbst stellt. Die junge Welt fällt jedem Menschen in den Rücken, der es ehrlich meint mit dem Ziel eines demokratischen Sozialismus, der bürgerrechtliches Engagement in der DDR ebenso als Wurzel seines politischen Engagements betrachtet wie die Bemühungen des Prager Frühling in der ehemaligen CSSR.
</p>
<p>Ich habe mich an diesem Tag entschieden, nicht mehr mit der jungen Welt zusammenzuarbeiten.
</p>
<p>Machen Sie's gut.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Raju Sharma<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Raju Sharma</category><category>Religionspolitik</category><category>DIE LINKE</category>
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