Abgeordnetenkorruption muss bestraft werden

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In seiner Rede fordert Raju Sharma, endlich die UN-Konvention gegen Korruption umzusetzen. Sie regelt unter anderem dass Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe gestellt werden sollen. Bisher ist das in Deutschland praktisch nicht der Fall. Aus einem Placebo-Gesetz muss endlich eine bittere Pille für korrupte Abgeordnete werden", so Raju Sharma.

In seiner Rede fordert Raju Sharma, endlich die UN-Konvention gegen Korruption umzusetzen. Sie regelt unter anderem dass Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe gestellt werden sollen. Bisher ist das in Deutschland praktisch nicht der Fall. Aus einem Placebo-Gesetz muss endlich eine bittere Pille für korrupte Abgeordnete werden", so Raju Sharma.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worüber reden wir heute? Wir reden über Vertrauen: Vertrauen in die Politik, Vertrauen in Politiker und Vertrauen in die parlamentarische Demokratie ganz allgemein. Konkret reden wir über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und eines Straftatbestandes, der die Abgeordnetenbestechung regeln soll. Abgeordnetenbestechung ist heute im Grunde nicht geregelt. Es ist nur das Verbot des Stimmenkaufs geregelt.

Wie soll man sich Stimmenkauf vorstellen? Es ist klar, dass so etwas in der Praxis kaum Anwendung findet; denn wenn jemand wirklich vorhat, die Stimme eines Abgeordneten zu kaufen, werden da in der Regel keine Verträge schriftlich verfasst und unterschrieben.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Bei der Bestechung auch in den seltensten Fällen!)

Insofern ist es klar, dass dieses Gesetz, so wie wir es jetzt haben, im Grunde ein Placebogesetz ist, bei dem es dringenden Änderungsbedarf gibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Nichtsdestotrotz und ohne dass man hier überall immer gleich Böswilligkeit und kriminelles Handeln unterstellen muss, ist es wohl unumstritten, dass Abgeordnete in Korruptionsgeflechte eingebunden sind. Das ist keine Formulierung, die von mir stammt; das ist eine Formulierung, die aus einer Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2002 stammt. Sie war schon damals richtig. Diese Bundesratsinitiative ist - wie so viele Initiativen, die in diesem Bereich entwickelt worden sind - im Ausschuss verschwunden und nicht weiter behandelt worden. Aber der Ansatz war richtig. Das ist jetzt fast zehn Jahre her.

Blicken wir einmal von Nordrhein-Westfalen etwas weiter nach Norden und in die Gegenwart: nach Sylt. Dort gab es im vergangenen Jahr ein Treffen auf Einladung der Glücksspiellobby mit Spitzenpolitikern von CDU und FDP, um dort gemeinsam darüber zu reden, wie man die Weichen für eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes stellen könne.

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Sylt-Sause!)

- So ist es. Richtig, das ist auch „Sylt-Sause“ genannt worden. Die Weichen sind auch gestellt worden; denn dieses Treffen fand interessanterweise am gleichen Tag statt, an dem die Entscheidung in der Staatskanzlei getroffen worden ist, hier als Land Schleswig-Holstein einen Sonderweg zu gehen.

Ich würde jetzt nicht definitiv sagen können - und man kann es auch nicht beweisen -, dass das eine die Leistung und das andere die Gegenleistung gewesen ist. Aber zumindest ein Geschmäckle hat es mit Sicherheit. Wir als Politiker haben hier die Verantwortung.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geschmäckle kann man nicht unter Strafe stellen! Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Nur Geschmäckle oder Straftat?)

- Wir reden über Straftaten, Herr Kollege Kauder; wir reden aber auch darüber, wie wir Vertrauen in die Politik schaffen wollen. Es gibt aufgrund solcher Vorgehens- und Verhaltensweisen Misstrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn wir diesem Misstrauen begegnen wollen, können wir uns nicht hinstellen und sagen: „Wir sind erhaben über dieses Misstrauen, weil wir Politiker sind“, sondern wir müssen es aufnehmen.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Sharma, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Grosse-Brömer gestatten?

Raju Sharma (DIE LINKE): Ja, gern.

Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Herr Kollege Sharma, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich will auf Ihr Beispiel zurückkommen. Ich weiß nicht, wie Sie dieses Treffen bewertet hätten, wenn es unter den gleichen Voraussetzungen nicht auf Sylt, sondern in Berlin

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Eckernförde!)

stattgefunden hätte. Vielleicht ist es, gerade weil es auf Sylt stattgefunden hat, plötzlich eine Sause. Das Schöne ist, dass Sie offenkundig darüber Bescheid wissen - wie alle anderen auch -, weil natürlich von einer sehr aufmerksamen Presse sehr ausführlich beschrieben wurde, was dort alles stattgefunden hat - eine Sache, die in Deutschland offenbar funktioniert.

Sind Sie nach Ihrer eigenen Schilderung der Auffassung, dass wir dieses Problem künftig dadurch lösen, dass ein Staatsanwalt in Regelfällen bei betroffenen Politiker nach einer relativ schnell gestellten Anzeige bewertet, ob das jetzt eine parlamentarische Gepflogenheit ist und ob es auch deshalb strafbar ist, weil so ein Treffen auf Sylt stattgefunden hat und nicht in Berlin im Jakob-Kaiser-Haus? Entspricht es Ihrer Vorstellung von effizienter Bestrafung und besserer Überwachung von Abgeordnetenbestechlichkeit, und soll es so sein, dass ein Staatsanwalt dann künftig bewerten muss, ob ein Treffen auf Sylt oder ein Treffen in Berlin den parlamentarischen Gepflogenheiten entspricht oder nicht? Ist das effizient - auch im Hinblick auf Ihre Aufgabe als Abgeordneter?

Raju Sharma (DIE LINKE): Herr Kollege Grosse-Brömer, lassen Sie mich zwei Aspekte ansprechen. Zunächst eine Bemerkung zu Sylt. Sylt ist eine wunderschöne Insel in Schleswig-Holstein, wo man wunderbar Ferien machen kann und wo sich bekanntermaßen nicht nur Filmproduzenten und Bundespräsidenten treffen und Urlaub machen, sondern wo sich insgesamt die Schönen, Reichen und Mächtigen treffen. Wenn man Sylt kennt, dann kann man das auch nachvollziehen. Also: Nichts gegen Sylt. Aber wenn dort, wo sich die Schönen, Reichen und Mächtigen treffen, auf Einladung der Glücksspiellobby eine Veranstaltung stattfindet, bei der es genau um dieses Thema geht man redet in schönem Ambiente über Blackjack und Lotto , dann hat das einen gewissen Beigeschmack.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das ist doch nicht die Frage! Sylt oder Berlin? Soll das der Staatsanwalt entscheiden?)

Vergessen Sie Blackjack. Das soll der Staatsanwalt aus meiner Sicht nicht entscheiden. Ich halte den Vorschlag der SPD an dieser Stelle für zu unkonkret; darauf werde ich später eingehen. Wir brauchen konkretere Regelungen, mit denen nicht nur die Staatsanwaltschaft etwas anfangen kann, sondern auch die Betroffenen selbst. Es muss klare Spielregeln geben, damit auch die Bürgerinnen und Bürger wissen, was erlaubt ist und was nicht.

(Beifall bei der LINKEN Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Wie ärmlich muss denn das Ambiente sein, in dem wir tagen dürfen?)

Das Treffen auf Sylt wir können es Sylt-Sause nennen oder auch nicht ist keine Ausnahme; Ähnliches erleben wir in unserer tagtäglichen Praxis. Es gibt viele andere Beispiele, die ein Gschmäckle haben. Wenn ein Bundestagsabgeordneter, der beispielsweise für den Bereich Gesundheit zuständig ist, regelmäßig Vorträge bei der Pharmalobby hält, für die er ein Honorar zwischen 1 000 und 3 500 Euro bekommt das ist transparent; das kann man aufgrund der Veröffentlichungspflichten nachvollziehen , dann würde ich nicht unbedingt unterstellen, dass das Honorar für diese Vorträge unangemessen ist, aber trotzdem stellt sich die Frage, ob sich nicht in gewisser Art und Weise Dankbarkeitsverhältnisse und Verpflichtungen entwickeln,

(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Genau das ist rausgenommen aus diesem Entwurf! Wir reden über Gepflogenheiten! Das ist etwas anderes!)
allein dadurch, dass man regelmäßig Geld bekommt.

(Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ein anderes Thema! Jetzt geht es um die Strafbarkeit!)

Ich komme gleich zum Thema Strafbarkeit und werde Ihnen einen ganz konkreten Vorschlag machen.

(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Sie reden über Gepflogenheiten!)

Genau das ist ja das Problem. Auch da stellen sich Fragen. Das alles erzeugt Misstrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern, und diesem Misstrauen müssen wir begegnen; denn Vertrauen ist der wichtigste Wert in der Politik. Dieses Vertrauen müssen wir stärken.

(Beifall bei der LINKEN)

Eingangs wurde bereits erwähnt, dass es schon seit langem Handlungsbedarf gibt. Ein Gesetzentwurf ist überfällig. Die rot-grüne Regierung hat 2003 vieles gemacht, was wir als Linke überhaupt nicht gut finden. Die Agenda 2010 ist nur ein Beispiel.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Burkhard Lischka (SPD): Jetzt haben Sie die auch noch untergebracht! Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Sharma, Hartz IV noch, bitte! Auslandseinsätze! Jörg van Essen (FDP): SPD dreht alles zurück!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich will ausdrücklich loben, dass die SPD-geführte Bundesregierung unter Gerhard Schröder im Jahr 2003 die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet hat. Das war richtig gut; das haben Sie gut gemacht. Das Problem ist das ist schon gesagt worden , dass es danach erst einmal für lange Zeit einen Stillstand gab.

Im Moment haben wir die Situation, dass CDU, CSU und FDP die Ratifizierung und Umsetzung weiterer Richtlinien verhindern. Das finde ich bemerkenswert. Erst am Montag haben wir über das Hilfspaket für Griechenland abgestimmt. Nun sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Brüderle, den Griechen, sie sollen Maß halten, sie sollen die Korruption bekämpfen und sich insgesamt am deutschen Michel orientieren. Dabei haben die Griechen, wie viele andere Staaten auch, im Gegensatz zu Deutschland einen erweiterten Straftatbestand, der die Abgeordnetenkorruption in umfassenderer Weise unter Strafe stellt.

(Lachen bei der CDU/CSU und der FDP Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Und? Marco Buschmann (FDP): Man sieht ja, was das bringt!)

Überlegen Sie sich gut, ob es richtig ist, über einen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Deutschen Bundestag so hämisch zu lachen. Sie wollen Europäer sein? Ich finde, das ist Häme, das ist deutsche Großmannssucht.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Griechen haben entsprechende Richtlinien, genauso wie die Finnen, die Franzosen und andere. Sie können sich überall in Europa und in der Welt umgucken es wurde schon gesagt : Deutschland steht auf einer Ebene mit dem Sudan.

Zur CDU/CSU. Sie sind eigentlich die Fraktion von Law and Order, die jeden Kiffer und jeden Falschparker mit drakonischen Strafen versehen will. Jetzt schauen Sie auf einmal weg, man hört, weitere Maßnahmen seien nicht nötig; denn es geht um die eigene Sache, es geht um eigene Privilegien. An die will man nicht herangehen. Das sind doppelte Standards, das ist doppelbödig, und das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der LINKEN)

Indem Sie seit Jahren verweigern, diesen Straftatbestand einzuführen, betreiben Sie mindestens Arbeitsverweigerung. In einem anderen Zusammenhang wäre es Strafvereitelung im Amt.

(Beifall bei der LINKEN Lachen des Abg. Marco Buschmann (FDP))

Die verschiedenen Initiativen sind schon angesprochen worden. In dieser Wahlperiode waren die Linken die Ersten: Wir haben im Jahr 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Grünen folgten im Jahr 2011, die SPD in diesem Jahr, im Jahr 2012. Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, legt die FDP vielleicht im Jahr 2014 einen Gesetzentwurf vor, vielleicht, weil dann die Wahlperiode zu Ende ist. Alles andere weiß man auch nicht.
(Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die sind dann nicht mehr im Bundestag!)
Das dauert alles viel zu lange. Wir müssen schneller vorangehen. Deswegen ist die Initiative gut. Die Tolerierung politischer Korruption, wie sie jetzt gehandhabt wird, schwächt den Kampf gegen Korruption insgesamt.

(Beifall bei der LINKEN Christian Lange (Backnang) (SPD): Sie mit Ihrer Rede auch!)

Zum Gesetzentwurf der SPD. Ich habe ihn wirklich sorgfältig durchgelesen. Die erste Seite finde ich ganz prima. Ich habe da ganz viele Haken angebracht. Alles richtig: die Problembeschreibung, grundsätzlich die Lösung, auch die Alternativen sind richtig beschrieben, und zu den Kosten brauche ich nichts zu sagen.

Das Problem aber ist die Formulierung das ist hier schon gesagt worden , dass Zuwendungen, die „parlamentarischen Gepflogenheiten“ entsprechen, ausgenommen werden sollen. Das ist sehr allgemein formuliert; das sage ich auch als Jurist. Wenn ich so eine Formulierung lese, gehen bei mir die Alarmglocken an. Das wird noch näher ausgeführt. Hier heißt es, dass die Bewirtung bei Informationsgesprächen und Festveranstaltungen in Ordnung sein soll, dass das, was üblich ist, in Ordnung sein soll. Die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen soll in Ordnung sein, auch der unentgeltliche Transport zu einer Veranstaltung und die Übernahme der Übernachtungskosten. Das Gleiche gilt für Informationsreisen. Das sind genau die Beispiele, die Sie in den Korruptionsrichtlinien der Landesregierungen finden.

(Zurufe von der SPD: Nein! Eben nicht!)

Die Landesregierungen untersagen all das ihren Beamten und Angestellten.

(Christine Lambrecht (SPD): Wir sind keine Beamten!)

Darauf komme ich gleich zu sprechen. All das wird Beamten und Angestellten untersagt. Bei Abgeordneten soll das alles möglich sein.

(Christian Lange (Backnang) (SPD): Wehe, ich sehe einen von Ihnen demnächst beim Parlamentarischen Abend!)

Dann sind das alles parlamentarische Gepflogenheiten.

Auf diese Beispiele setzen Sie noch eines drauf, indem Sie auf die „allgemeine Lebenserfahrung“ abheben. Meine allgemeine Lebenserfahrung sagt mir etwas, was ich hier nicht aussprechen möchte. Ich befürchte, dass viele Bürgerinnen und Bürger das genauso sehen. Wir können nicht die allgemeine Lebenserfahrung zum Maßstab für das Handeln machen und die Beurteilung dessen in die Hände eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin legen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN Klaus Hagemann (SPD): Haben Sie das mit Herrn Ernst mal diskutiert, Herr Kollege?)

Das Problem ist, dass hier der Versuch unternommen wird, Politikern Privilegien einzuräumen. Sie haben völlig recht: Beamte sind keine Abgeordneten, und man muss sie anders behandeln als Parlamentarier.

(Christian Lange (Backnang) (SPD): Andersherum gilt das auch!)

Der Grundsatz ist aber der gleiche diesen Grundsatz finden Sie in den Korruptionsrichtlinien und den entsprechenden Erlassen : Die Annahme von Aufmerksamkeiten kann ein Einfallstor für Korruption sein. Dem müssen wir begegnen, weil genau das Misstrauen auslöst.

Ich nehme einmal ein ganz konkretes Beispiel: Wenn meine Katze wegläuft und ein Polizeibeamter so freundlich ist, sie mir nach seinem Feierabend nach Hause zu bringen, sodass ich überglücklich bin, darf ich ihm keine Flasche Wein geben. Ich darf sie ihm zwar anbieten, aber er muss dieses Dankeschön abschlagen. Bei Politikern wäre das überhaupt kein Problem, und bei diesen bleibt es auch nicht bei einer Flasche Wein.

(Dr. Eva Högl (SPD): Aber wir sammeln auch keine Katzen ein!)

Ich will Ihnen sagen, was wir brauchen: Wir brauchen klare Regeln, um dem begegnen zu können. Eine klare Regel wäre zum Beispiel eine Bagatell- oder Erheblichkeitsgrenze.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sage Ihnen auch: Ich würde diese Grenze ziemlich niedrig ansetzen. Ich würde sie bei 10 Euro ansetzen. Für 10 Euro kann man sich durchaus von Herrn Maschmeyer, wenn man das möchte, auf einen Kaffee einladen lassen. Für 10 Euro ist sogar ein Stück Kuchen drin. Wenn Sie aber ein Abendessen oder schöne Weinrunden haben möchten, dann müssen Sie die selbst bezahlen. Das ist zumutbar. Wir bekommen anständige Diäten, und wir erhalten Aufwandsentschädigungen. Das ist alles möglich. Wir können das selbst bezahlen. Ich möchte nicht, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entsteht, der Bundestag sei eine Schnorrerbude. Das ist er nämlich nicht.

(Beifall bei der LINKEN Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat mit der Strafbarkeit nichts zu tun!)

Ich komme zum Schluss. Es ist sinnvoll, Abgeordnetenkorruption unter Strafe zu stellen. Sinnvoll ist es, kein Sonderrecht für Abgeordnete und Parlamentarier zu schaffen. Bezüglich der Details sind wir immer zu Gesprächen bereit. Statt dieses Placebogesetzes brauchen wir endlich eine bittere Pille für korrupte Abgeordnete. Das müssen wir schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Burkhard Lischka (SPD))