Nicht in alle Ewigkeit...
Der Bundestag hat sich heute in letzter Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion DIE LINKE über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften beschäftigt. Raju Sharma kritisiert in seiner Rede, dass der Verfassungsauftrag auch in dieser Legislaturperiode nicht erfüllt wurde: „Nicht in alle Ewigkeit geht, was wir getan, zu Grunde. Alles reift zu seiner Zeit und wird Frucht zu seiner Stunde.“
Rede zu Protokoll
Frau Präsidentin/Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ins Parlament eingebracht, über den heute in zweiter und dritter Lesung beraten wird. „Lesung“ ist dabei – im Gegensatz zu „Parlament“ – durchaus wörtlich zu nehmen, denn anders als das Wort Parlament vermuten lässt, werden die „Reden“ zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gesprochen sondern – wie bei weiteren 55 Tagesordnungspunkten in dieser Sitzungswoche – „zu Protokoll“ gegeben. „Parlament als Farce“ hat Heribert Prantl diese Praxis, die im Bundestag längst keine Ausnahme mehr darstellt, in der Süddeutschen Zeitung genannt. Da ist was dran.
Für diejenigen, die sich nicht kurz fassen können oder wollen, haben derart ungehaltene Reden zumindest den Vorteil, dass die Lektüre durchaus etwas länger dauern darf als die nach der Geschäftsordnung zugeteilte Redezeit dies ausweist. So bleibt hier ausreichend Platz, mich bei dieser, meiner letzten Rede im Bundestag, angemessen zu bedanken:
• bei den Protokollantinnen und Protokollanten des Deutschen Bundestages, die manchen parlamentarischen Ausführungen erst den Sinn geben, der ihnen womöglich zugedacht war,
• bei den Kolleginnen und Kollegen vom Plenardienst, die den Abgeordneten am Rednerpult und in den vordersten Reihen jederzeit das Wasser reichen können (und dies auch tun),
• bei den Beschäftigten des Deutschen Bundestages außerhalb des Plenarsaals, ohne deren vielfältige Unterstützung die Arbeit im Plenarsaal so nicht möglich wäre,
• beim Bundestagspräsidium für die faire, freundliche und umsichtige Sitzungsleitung,
• bei den Abgeordneten aller Fraktionen für Redebeiträge, Beifall, Missfallensbekundungen und – zahlreiche – Zwischenrufe, die eine Plenardebatte erst lebendig machen,
• bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion und in meinem Abgeordnetenbüro, allen voran bei meinem Büroleiter Mark Seibert.
Zur Sache: Der Bundestag hat sich am 28. Februar 2013 erstmals mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen befasst. Dabei geht es um finanzielle Zuwendungen, die aufgrund historischer Begebenheiten zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden sind und die laut Verfassung schon längt abgegolten sein sollten. Dennoch zahlen die Länder jährlich rund eine halbe Milliarde Euro an die Kirchen. DIE LINKE will dies beenden – aus Achtung vor dem Grundgesetz und zur Entlastung der Länderhaushalte. Dass bisher keine andere Fraktion im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorstoß unternommen hat, ist das eine. Dass alle anderen Fraktionen den von der LINKEN vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt haben, überrascht ebenfalls nicht besonders. Dass aber – mit Ausnahme von Bündnis90/Die Grünen – keine der anderen Fraktionen auch nur bereit war, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss nach möglichen Alternativen zu suchen, ist armselig.
So bleibt dieser – eindeutige, unmissverständliche und verbindliche – Verfassungsauftrag aus dem Jahr 1919 auch in dieser Wahlperiode unerfüllt. Was aber auch bleibt, ist die Hoffnung. In den Divyāvadāna, den „göttlichen Geschichten“ des indischen Buddhismus, heißt es:
„Nicht in alle Ewigkeit geht, was wir getan, zu Grunde.
Alles reift zu seiner Zeit und wird Frucht zu seiner Stunde.“
In diesem Sinne, auf ein Neues.
Vielen Dank.