Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Der Bundestag hat sich heute mit Rechten leiblicher, nicht rechtlicher Väter beschäftigt. Die Abgeordneten und Rechtspolitiker der Linksfraktion Jörn Wunderlich, Jens Petermann und Raju Sharma dazu in einer gemeinsamen Persönlichen Erklärung:
Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (17/12163) – Gemeinsame Persönliche Erklärung der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Jens Petermann und Raju Sharma.
Ich stimme diesem Gesetzentwurf aus folgenden Gründen zu:
Allen Fraktionen war bewusst, dass mit dem Bekanntwerden des leiblichen Vaters sozialer Zündstoff und beträchtliche Risiken für eine intakte soziale Familie entstehen können, weshalb im Rahmen der Beratungen für alle neben dem vorrangigen Aspekt des Kindeswohls auch der Schutz dieser Familien im Vordergrund gestanden hat. Ziel war es, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem größtmöglichen Schutz der sozialen Familie umzusetzen, ohne die Rechte des leiblichen Vaters zu schmälern.
Dies wird nach meiner Überzeugung mit dem Gesetz in der Ausschussfassung erreicht. Die Hürden für ein Umgangsrecht wurden bewusst hoch angesetzt, um Willkür vorzubeugen. Gleichzeitig wurde vermieden, ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters an ein Anfechtungsrecht zu koppeln, um dem rechtlichen Vater nicht seine Position zu entziehen.
Die Voraussetzungen des Umgangs, die eidesstattliche Versicherung, das nachzuweisende ernsthafte Interesse des leiblichen Vaters und die Prüfung, dass der Umgang dem Kindeswohl dienen muss, bilden nach meiner Überzeugung die Basis, die im Rahmen der Umsetzung des Urteils einerseits den größtmöglichen Schutz der sozialen Familie und des Kindes gewährleisten und andererseits den Vätern die Möglichkeit eröffnen, den Kontakt zu ihren Kindern aufzunehmen.