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Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken

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Für die Kirchen als Arbeitgeber gilt in Deutschland ein Sonderrecht: Beschäftigte bei Kirchen und kirchlichen Einrichtungen dürfen nicht streiken, sie verdienen oftmals weniger und können aus Gründen, die ihr Privatleben betreffen, gekündigt werden. Erst kürzlich entließ das Erzbistum Köln einen schwulen Religionslehrer. In seiner Rede begründet Raju Sharma den Antrag der LINKEN, der eine gesetzliche Regelung fordert, die auch die Beschäftigten der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen in den Genuss allgemein üblicher Arbeitnehmerrechte kommen lässt.

Bundestag: Rede von Raju Sharma lesen
Antrag: Download als PDF-Datei
Themen A bis Z: Religionsfreiheit

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