Beschneidung: Bundesregierung ordnet den Rechtsstaat der Religion unter

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf verabschiedet, der religiös motivierte Beschneidungen legalisieren will, sofern sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. „Dieser Gesetzentwurf ist ein Ausdruck von Verantwortungsverweigerung“, so der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Raju Sharma.

 

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf verabschiedet, der religiös motivierte Beschneidungen legalisieren will, sofern sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. „Dieser Gesetzentwurf ist ein Ausdruck von Verantwortungsverweigerung“, so der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Raju Sharma. 

Sharma weiter: „Die Bundesregierung verlagert die Verantwortung für den Schutz minderjähriger Jungen allein auf deren Eltern und auf Beschneidungsprofis. Soweit es sich dabei um Ärzte handelt, müssen diese zukünftig allein mit sich ausmachen, ob sie es mit ihrem hippokratischen Eid und dem Gebot primum nihil nocere („zuerst einmal nicht schaden“) vereinbaren können, rituelle Beschneidungen ohne medizinische Begründung vorzunehmen“. 

Der Gesetzentwurf erlaubt, dass zumindest Beschneidungen von unter 6 Monate alten Säuglingen auch von medizinischen Laien durchgeführt werden. „Mit dieser neuen Sonderregelung für religiös ausgebildete Beschneider ordnet die Bundesregierung das Recht des demokratischen Rechtsstaats religiösen Geboten unter. Ich halte das grundsätzlich für falsch und in diesem konkreten Fall für verantwortungslos“, so Sharma