Die Prozesskostenhilfe retten

Das »Zweite Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetz«. Hört sich sperrig an, ist es mit seinen fast 600 Seiten auch. Aber der Entwurf hat es in sich. Die Bundesregierung will Hand an die Prozesskostenhilfe legen. Gestern gab es dazu eine Expertenanhörung. (Foto: Dieter Schütz, pixelio.de)

Der Rechtsausschuss hat am 13. März 2013 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetz" und weiterer Gesetze durchgeführt. Nicht erst seit der Amtszeit der schwarz-gelben Koalition ist Aufmerksamkeit geboten, wenn Bundesregierungen Gesetzentwürfe mit dem Zusatz "Reform" oder "Modernisierung" vorlegen.

So geht es auch bei diesem Vorhaben nicht um effektiveren Rechtsschutz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger oder um eine Stärkung der Selbstverantwortung der Justiz, sondern schlicht um Einsparungen zu Lasten derjenigen, die sich ohne staatliche Hilfe keinen Rechtsanwalt leisten können oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, auch vor Gericht um ihr Recht zu kämpfen.

Das Hauptaugenmerk der Linksfraktion, die mit sechs Abgeordneten zahlreich an der Anhörung teilgenommen hatte, lag auf den geplanten Änderungen bei der Prozesskosten- und Beratungshilfe. In ihren Stellungnahmen machten gleich mehrere Sachverständige deutlich, dass der Koalitionsentwurf allein deshalb nicht zu einer Entlastung der Justizhaushalte – die im europäischen Vergleich übrigens insgesamt keineswegs überhöht sind – führen wird, weil bereits die Grundannahme des Gesetzentwurfs falsch ist. So gibt es für eine angebliche nennenswerte "missbräuchliche" Inanspruchnahme von Prozesskosten und Beratungshilfe keinerlei Beleg, und selbst die Sachverständigen, die sich für eine stärkere Eigenbeteiligung von rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern an den Prozesskosten aussprachen, mussten einräumen, dass ihr Eindruck zunehmender "Prozesshanselei" allein auf persönlichen Eindrücken aus der Zivilgerichtsbarkeit herrührt. Genau in diesem Bereich sind – im Gegensatz zur Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit – die Prozesskostenhilfefälle in den vergangenen Jahren jedoch deutlich zurück gegangen.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezwungen werden, ihre Vermögensverhältnisse auch gegenüber der Gegenseite weitgehend offenzulegen. Dass dies nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich ist, sondern auch dem Grundsatz der "Waffengleichheit" widerspricht, wurde in der Anhörung auf Nachfrage der LINKEN von den Sachverständigen bestätigt. Nicht nur deshalb lehnt LINKE diesen Gesetzentwurf ab.