Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken

Für die Kirchen als Arbeitgeber gilt in Deutschland ein Sonderrecht: Beschäftigte bei Kirchen und kirchlichen Einrichtungen dürfen nicht streiken, sie verdienen oftmals weniger und können aus Gründen, die ihr Privatleben betreffen, gekündigt werden. Erst kürzlich entließ das Erzbistum Köln einen schwulen Religionslehrer. In seiner Rede begründet Raju Sharma den Antrag der LINKEN, der eine gesetzliche Regelung fordert, die auch die Beschäftigten der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen in den Genuss allgemein üblicher Arbeitnehmerrechte kommen lässt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke hat einen Antrag zum Kirchenarbeitsrecht vorgelegt. Linke und Kirchen da gehen natürlich gleich die Schubladen auf: DDR, SED, Unrecht gegen Gläubige.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Danach riecht der Antrag!)

Ja, wir sind die Rechtsnachfolgerin der SED.

(Jens Koeppen (CDU/CSU): Schlimm genug! Schämt euch!)

Ja, wir wissen um das in der DDR begangene Unrecht an Gläubigen. Aber auch: Ja, wir stellen uns unserer Verantwortung. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, und wir kennen die Geschichte.

(Beifall bei der LINKEN, Jens Koeppen (CDU/CSU): Das wüsste ich!)

Herr Kollege, ein Wort dazu: Ich sagte gerade, dass wir uns unserer Verantwortung stellen, anders als so manche Blockflöten und Schalmeien aus Ihren Reihen.

(Beifall bei der LINKEN Jens Koeppen (CDU/CSU): Das wüsste ich!)

Wir stellen uns mit unserem Antrag nicht gegen die Kirchen und erst recht nicht gegen die Gläubigen. Wir stellen uns mit unserem Antrag an die Seite von 1,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei den Kirchen und den kirchlichen Einrichtungen. Ihre Rechte wollen wir schützen. Wir wollen, dass ihnen und ihrer Arbeit die nötige Achtung entgegengebracht wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich bin der festen Überzeugung, dass unser Antrag für alle Fraktionen dieses Hauses zustimmungsfähig ist. Ich will das kurz belegen: Die FDP versteht sich als Partei der freien Marktwirtschaft und des Wettbewerbs.

(Pascal Kober (FDP): Und der Religionsfreiheit!)

Wir leisten uns aber ein Sonderarbeitsrecht, das es den Kirchen ermöglicht, ihren Beschäftigten bis zu 30 Prozent niedrigere Löhne zu zahlen, als sie auf dem Markt üblich sind.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Das stimmt überhaupt nicht!)

Nun mögen Sie mit Lohndumping im Prinzip kein Problem haben.

(Otto Fricke (FDP): Das ist ein Irrtum!)

Hier aber haben wir eine Bevorzugung der Kirchen gegenüber anderen privaten Dienstleistern, die sich auf demselben Markt tummeln. Wenn Sie fairen Wettbewerb haben wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei der LINKEN, Iris Gleicke (SPD): Darum geht es Ihnen! Es geht Ihnen um die Volkssolidarität! Es geht Ihnen gar nicht um die Kirchen!)

Die Union stellt sich als Partei dar, die sich insbesondere dem Schutz der Familien verschrieben hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich die Kündigung eines Chorleiters für unrechtmäßig erklärt, weil die Kündigung durch die Katholische Kirche ein Verstoß gegen das Recht auf persönliche Lebensgestaltung darstellte und das Recht auf Schutz der Familie verletzt wurde, weil der Familie der nötige Schutz verweigert wurde. Folgen Sie dem Gericht: Stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei der LINKEN Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt nicht! Der Gerichtshof hat nicht gegen die Kirche, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland geurteilt!)

Ja, aber die Katholische Kirche hat gekündigt. Insofern stimmt das schon.

(Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich sage das nur!)

Das ist auch gut. Ich glaube sowieso, dass wir bei den Grünen mit unserem Antrag offene Türen einrennen müssten. Die Erzdiözese Köln hat kürzlich einem Religionslehrer und renommierten Theologen die Lehrbefugnis mit der Begründung entzogen, dass er schwul ist. Das kommt faktisch einem Berufsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung gleich. Volker Beck, ein Kollege aus Ihren Reihen, hat diesen Vorgang als hanebüchen beschrieben.

(Zurufe vom BÜNDNI 90/DIE GRÜNEN: Da hat er recht!)

Damit hat er völlig recht. Deshalb fordere Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei der LINKEN, Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das steht heute nicht zur Debatte! Es ist die erste Lesung!)

Liebe Genossinnen und Genossen von der SPD, die SPD versteht sich als Partei, die sich insbesondere für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer starkmacht. Hier aber haben wir ein Sonderarbeitsrecht. Wir haben ein Arbeitsrecht zweiter Klasse für 1,3 Millionen Beschäftigte in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen. Das wollen wir nicht, und das könnt auch ihr nicht wollen. Deswegen: Stimmt unserem Antrag zu.

(Beifall bei der LINKEN)

Unser Antrag ist weder weltfremd noch blauäugig. Es ist ein Unterschied, ob jemand als Pfarrer in der Kirche beschäftigt ist oder als Putzfrau.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Nein!)

Jemand, der in seiner Predigt am Sonntag den Gläubigen den Kopf wäscht, hat eine andere Verantwortung als diejenigen, die am Montag den Kirchenboden schrubben. Aber ihre Rechte und ihre Interessen haben wir vor allem im Blick. Sie wollen wir schützen, und wir wollen, dass ihnen und ihrer Leistung gebührender Respekt entgegengebracht wird, und zwar nicht erst im Himmelreich, sondern schon auf Erden.
Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN, Karl Schiewerling (CDU/CSU): In der Kirche wird kein Kopf gewaschen, Herr Kollege! In der Kirche wird gebetet!)