Lesbischer Erzieherin droht nach Beendigung ihrer Elternzeit die Kündigung durch den katholischen Arbeitgeber

Eine Kindergartenleiterin in Elternzeit aus dem Landkreis Neu-Ulm sollte von ihrem katholischen Arbeitgeber gekündigt werden, als bekannt wurde, dass sie lesbisch ist. Nun hat das Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden, dass sie trotz des Loyalitätsverstoßes aufgrund Ihrer Homosexualität gegenüber ihrem kirchlichen Arbeitgeber nicht gekündigt werden kann: Für die Frau gelte der besondere Schutz der Elternzeit.

Eine Kindergartenleiterin in Elternzeit aus dem Landkreis Neu-Ulm sollte von ihrem katholischen Arbeitgeber gekündigt werden, als bekannt wurde, dass sie lesbisch ist. Nun hat das Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden, dass sie trotz des Loyalitätsverstoßes aufgrund Ihrer Homosexualität gegenüber ihrem kirchlichen Arbeitgeber nicht gekündigt werden kann: Für die Frau gelte der besondere Schutz der Elternzeit.

"Dass einer jungen Mutter gekündigt werden sollte - Loyalitätsverstoß hin oder her -, ist ein Skandal: Mit christlicher Nächstenliebe hat das nichts zu tun - zumal die Frau den Kindergarten 12 Jahre ohne Beschwerden geleitet hatte", erklärt Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Urteilverkündung am gestrigen Tag.

Die Erzieherin ist mit ihrer Homosexualität nie an die Öffentlichkeit gegangen. Erst nach Geburt des Kindes kam heraus, dass sie in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt. Der Pfarrkirchenverband leitete daraufhin ihre Entlassung ein.

"Wer Homosexualität als Verstoß gegen die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber ansieht und in Konsequenz mit Kündigung ahndet, ist noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Unsere Gesellschaft lebt von ihren vielfältigen Lebensentwürfen. Ich hoffe, dass auch die katholischen Arbeitgeber dies anerkennen und ihr Arbeitsrecht unserer Zeit und den Menschen, die darin leben, anpassen.

In dem Urteil steckt dennoch ein Funken Hoffnung: Dass das Verwaltungsgericht den Schutz des Kindes über den Verstoß gegen das Kirchenrecht stellt, ist zwar erfreulich, aber kein Grund zur Freude - schließlich kann die Frau nach Beendigung der Elternzeit im August rechtmäßig gekündigt werden."