Linksfraktion fordert öffentliche Anhörung zu Staatsleistungen - SPD und Grüne auf Tauchstation

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich am Mittwoch, den 20. März 2013 mit dem Gesetzentwurf der Linksfraktion zu Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften. Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Linksfraktion und Initiator des Gesetzentwurfes wird in der Sitzung des Innenausschusses eine öffentliche Anhörung beantragen.

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich am Mittwoch, den 20. März 2013 mit dem Gesetzentwurf der Linksfraktion zu Ablösung der  Staatsleistungen an Religionsgemein-schaften. Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Linksfraktion und Initiator des Gesetzentwurfes wird in der Sitzung des Innenausschusses eine öffentliche Anhörung beantragen. Raju Sharma erklärt dazu:

Redner von SPD und Grünen hatten in der Bundestagsdebatte zunächst Offenheit und Gesprächsbereitschaft signalisiert: Dieter Wiefelspütz (SPD) riet dem Bundestag in seiner Rede, dass  "wir einen fairen Diskussions- und Gesprächsprozess mit den Kirchen und auch in diesem Hause organisieren." Auch Josef Philip Winkler (Grüne), der seine Rede nur zu Protokoll gab, erklärte sich zu einer "Auseinandersetzung über Sinn und Zweck der Staatsleistungen und die rechtlichen Möglichkeiten ihrer Ablösung" bereit.

"Wer so etwas sagt oder schreibt, sollte auch seinen Beitrag dazu leisten, dass diese Auseinandersetzung auch stattfindet und sich einer öffentlichen Anhörung nicht in den Weg stellen. Feige Wegducken gilt da nicht", sagt Raju Sharma, "zumal bereits die Kirchen Gesprächsbereitschaft signalisiert haben. Offensichtlich sind jedoch die Kirchen selbst weiter als die kirchenpolitischen Sprecher der Fraktionen. Ich erwarte nun von SPD und den Grünen, dass sie nicht zurückrudern, sondern der Durchführung einer öffentlichen Anhörung zustimmen."

"Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaft ist ein Verfassungsauftrag, der seit über 90 Jahren nicht erfüllt wurde. Das wurde auch in der Bundestagsdebatte deutlich. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf einen Vorschlag vorgelegt und ich erwarte, dass sich damit entsprechend auseinandergesetzt wird. Alle Fraktionen müssen sich nun der Verantwortung und dem Verfassungsauftrag stellen. Im Sinne einer ausgewogenen Debatte, brauchen wir einen Diskussionsprozess, der alle Beteiligten miteinschließt. Eine öffentliche Anhörung im Bundestag wird dem Thema am ehesten gerecht."