Raju Sharma und Jochen Dürr: Erfurt entscheidet über Streiks unterm Kirchendach

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(Foto: Bundesarbeitsgericht. Foto: Ralf Roletschek (cc-by-nc-nd) -- Am kommenden Dienstag wird das Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine richtungsweisende Entscheidung zur Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen treffen. Der religionspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Raju Sharma, und Jochen Dürr, Bundessprecher der Arbeitsgemeinschaft Betrieb und Gewerkschaft der Partei DIE LINKE, werden bei der Urteilsverkündung vor Ort sein.

Am kommenden Dienstag wird das Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine richtungsweisende Entscheidung zur Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen treffen. Der religionspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Raju Sharma, und Jochen Dürr, Bundessprecher der Arbeitsgemeinschaft Betrieb und Gewerkschaft der Partei DIE LINKE, werden bei der Urteilsverkündung vor Ort sein. 

"Beschäftigte in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sollen endlich in den Genuss allgemein üblicher Arbeitnehmerrechte kommen. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es darf niemandem vorenthalten werden", so Jochen Dürr. 

Für die Kirchen als Arbeitgeber gilt in Deutschland ein Sonderarbeitsrecht. Dazu gehört auch das Streikverbot für Beschäftigte. Zwei Landesarbeitsgerichte hatten im letzten Jahr Beschäftigte von diakonischen Einrichtungen und der evangelischen Kirche ein Streikrecht zugesprochen. Verschiedene diakonische Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen hatten daraufhin Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. 

"DIE LINKE stellt sich an die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen. Das ergibt sich nicht nur aus dem Parteiprogramm der LINKEN, sondern auch aus den Bundestagsinitiativen, die Grundrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kirchen einfordern", so Raju Sharma. 

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hatte bereits im April 2011 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der neben dem Streikrecht auch das Recht auf Koalitionsfreiheit und eine Änderung des derzeitigen Kündigungsschutzgesetzes für Beschäftigte von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen fordert.

Foto: Ralf Roletschek (cc-by-nc-nd)